Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreises plant keine Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber

14 von 16 Bundesländern in Deutschland haben sich auf Mindeststandards für die Einführung einer bundeseinheitlichen Bezahlkarte für Sozialleistungen für Asylbewerber geeinigt. Die Bezahlkarte soll es ermöglichen, Leistungen direkt auf eine Karte zu laden.

Der Rhein-Sieg-Kreis, in Nordrhein-Westfalen gelegen, hat jedoch bekannt gegeben, dass aufgrund der landesrechtlichen Regelungen keine eigenständige Einführung einer solchen Bezahlkarte geplant ist. Stattdessen weist die Verwaltung auf die bundesweite Lösung hin, deren europaweites Ausschreibungsverfahren im Juni dieses Jahres abgeschlossen sein soll. Diese Entscheidung folgt der Zuständigkeit der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes und der Auszahlung der Leistungen.

Die Diskussion um die Bezahlkarte wurde durch eine Anfrage der FDP-Kreistagsfraktion im Rhein-Sieg-Kreis angestoßen, die sich nach den Plänen zur Einführung im Rahmen eines Pilotprojektes erkundigte. Die Kreisverwaltung verwies auf die Zuständigkeit der Gemeinden und die anstehende bundeseinheitliche Lösung als Begründung für das Fehlen eines eigenen Projekts.

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