Kölns Politik gegen Strafen bei Schwarzfahren

Köln macht einen mutigen Schritt: Die Mehrheit im Stadtrat hat am 07.12.2023 beschlossen, keine Strafanzeigen mehr wegen Beförderungserschleichung zu stellen. Dieser Beschluss folgt der Erwartung, dass Schwarzfahren auf Bundesebene bald nur noch als Ordnungswidrigkeit gilt.

Der Antrag, initiiert von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Linke, FDP und Volt, zielt darauf ab, die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) AG von der Praxis abzubringen, Strafanzeigen bei Schwarzfahren zu stellen. Diese Entscheidung basiert auf der Annahme, dass das Fahren ohne gültigen Fahrausweis bundesweit bald nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit gewertet wird.

Die Begründung des Antrags stützt sich auf verschiedene Aspekte: Schwarzfahren wird oft als klassisches Armutsdelikt angesehen, bei dem die Täter meist nicht zahlungsfähig sind. Die Inhaftierung wegen nicht gezahlter Geldstrafen ist in vielen Fällen unverhältnismäßig und belastet das Justizsystem. Die Stadt Köln möchte durch diesen Schritt sowohl die Justiz entlasten als auch einen humaneren Umgang mit Schwarzfahrern fördern.

Der Rat der Stadt Düsseldorf hatte bereits einen ähnlichen Beschluss gefasst. In Köln soll nun die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH entsprechend angewiesen werden, diesen Beschluss umzusetzen.

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