Geplante Erhöhung der Abfallgebühren im Rhein-Sieg-Kreis für 2024

Im Rhein-Sieg-Kreis steht eine Änderung für die Bürgerinnen und Bürger bevor: Die Abfall- und Gebührensatzung soll für das Jahr 2024 angepasst werden. Diese Änderung, die eine Erhöhung der Abfallgebühren vorsieht, wird am 04. Dezember 2023 im Kreisausschuss vorberaten und soll voraussichtlich am 06. Dezember 2023 im Kreistag beschlossen werden.

Die geplante Anpassung umfasst eine leichte Erhöhung der Gebühren in verschiedenen Kategorien, was für Privathaushalte und Gewerbebetriebe gleichermaßen relevant ist. Der Grundpreis für Privathaushalte soll von 128,10 € in 2023 auf 129,18 € in 2024 steigen, während für Gewerbebetriebe eine Anhebung von 108,05 € auf 108,53 € vorgesehen ist.

Auch bei den Arbeitspreisen für die Müllentsorgung sind Erhöhungen zu verzeichnen. Beispielsweise steigt die Gebühr für die zweimalige monatliche Leerung einer 80-Liter Restmülltonne von 97,94 € auf 107,16 € und die einer 240-Liter Biotonne von 155,96 € auf 161,84 €. Diese Anpassungen sind Ausdruck der steigenden Kosten in der Abfallwirtschaft und sollen zur Deckung der anfallenden Betriebskosten beitragen.

Neben den regulären Gebühren für Restmüll, Bio- und Grünabfälle sowie Papier und Wertstoffe sind auch Sonderleistungen und Zusatzgebühren betroffen. Für private Haushalte bleibt die Anzahl der im Grundpreis enthaltenen Sonderleistungen (maximal vier pro Jahr) gleich, allerdings erhöht sich die Gebühr für jede zusätzliche Inanspruchnahme von 20,05 € auf 20,65 €. Ebenso steigen die Kosten für die Wartung und Instandhaltung eines Unterflurcontainers je Durchführung von 210,65 € auf 216,97 €.

Diese Gebührenerhöhung spiegelt nicht nur die steigenden Kosten in der Abfallwirtschaft wider, sondern soll auch einen Anreiz für eine umweltbewusstere Müllentsorgung und -vermeidung schaffen. Die Bewohner des Rhein-Sieg-Kreises sind dazu aufgerufen, sich aktiv an der Reduzierung ihres Müllaufkommens zu beteiligen, um somit nicht nur die Umwelt zu schonen, sondern auch ihre Abfallgebühren zu senken.

Die anstehende Vorberatung im Kreisausschuss und die anschließende Entscheidung im Kreistag werden zeigen, wie diese geplanten Änderungen aufgenommen werden und welche weiteren Maßnahmen zur effektiven und nachhaltigen Abfallwirtschaft im Rhein-Sieg-Kreis ergriffen werden könnten.

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