Fußballstar gewinnt Rechtsstreit um 350.000 Euro gegen Energy-Drink-Hersteller

In einem spektakulären Gerichtsfall hat das Landgericht Bonn entschieden, dass der bekannte Profifußballspieler Michael Müller (Name geändert) von dem Energy-Drink-Hersteller EnergyPower GmbH (Name geändert) 350.000 Euro erhält. Dieses Urteil vom Landgericht Bonn wurde unter dem Aktenzeichen 1 O 31/21 gefällt.

Zum Abschluss des Jahres bringt Ratsblatt.de eine Serie aus den interessantesten Geschichten des Jahres, die vor hiesigen Gerichten verhandelt wurden. Die Fälle gibt es wirklich, die Namen der Beteiligten sind jedoch geändert.

Michael Müller hatte 2017 einen Vertrag mit EnergyPower GmbH unterschrieben, in dem er als exklusiver Vertriebspartner in Frankreich fungieren sollte. Müller zahlte eine Lizenzgebühr von 250.000 Euro und bestellte Getränke für 100.000 Euro. Doch es stellte sich heraus, dass der Hersteller die versprochenen Leistungen nie erbrachte.

Müller klagte gegen den Vertriebsdirektor der Firma, Herrn Schneider (Name geändert), und den Geschäftsführer, Herrn Klein (Name geändert). Das Gericht fand heraus, dass Herr Schneider Müller fälschlicherweise Zusagen machte, ohne die Absicht, sie einzuhalten. Herr Klein hingegen wurde von der Klage freigesprochen, da keine persönliche Verantwortung festgestellt werden konnte.

Die Ermittlungen zeigten, dass EnergyPower GmbH nie die Absicht hatte, den Vertrieb in Frankreich aufzubauen. Stattdessen wurden die von Müller finanzierten Produkte in andere Länder versendet, um Schulden zu decken. Dieses Verhalten wurde als Teil eines “Schneeballsystems” bezeichnet.

Müller erhält nun seine Investitionen zurück, einschließlich der Lizenzgebühr und des Kaufpreises für die Getränke. Darüber hinaus muss Herr Schneider ihm die Anwaltskosten in Höhe von 4.066,11 Euro erstatten. Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal gegen unlautere Geschäftspraktiken und zeigt, dass auch prominente Persönlichkeiten vor Gericht Gerechtigkeit finden können.

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