Fahndung nach Radfahrer: Ist die Polizei zu übereifrig?

Die Polizei sucht nach einem Radfahrer, der offenbar ohne eigenes Verschulden mit einem Auto zusammengestoßen ist. Er wollte seine Personalien nicht angeben. Ist die Fahndung möglicherweise übereifrig?

Am vergangenen Dienstag (05.03.2024) kam es in Bad Godesberg zu einem Verkehrsunfall zwischen einer Autofahrerin und einem Fahrradfahrer. Der Radfahrer entfernte sich anschließend von der Unfallstelle, er weigerte sich seine Personalien anzugeben. Die Polizei sucht nun Zeugen – aber ist die Fahndung gerechtfertigt?

Die 49-jährige Autofahrerin wollte gegen 17:42 Uhr von der Weißenburgstraße kommend auf die Bonner Straße abbiegen. Dabei übersah sie offenbar den 25-30 Jahre alten Radfahrer, der auf dem vorfahrtsberechtigten Radweg der Bonner Straße unterwegs war. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem der Radfahrer stürzte.

Der Radfahrer war nach Zeugenaussagen vorfahrtsberechtigt. Da stellt sich die Frage, wie verhältnismäßig es sein kann, eine Fahndung nach ihm auszulösen?

Das Artikelbild ist ein Beispielbild von JUNO KWON auf Pixabay