Europäischer Haftbefehl gegen Kölner Terrorverdächtigen

Nach den Vorfällen am Kölner Dom und der vorläufigen Festnahme von fünf Männern in Wesel an Heiligabend, liegt jetzt ein europäischer Haftbefehl gegen den 30-jährigen tadschikischen Staatsbürger in vor. Dieser Mann war als einziger der Gruppe weiterhin in Gewahrsam, aufgrund von Erkenntnissen, die auf eine mögliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit hinwiesen.

Das Amtsgericht Köln hat aufgrund des europäischen Haftbefehls eine Festhalteanordnung erlassen, und der Verdächtige wurde in die Justizvollzugsanstalt Köln überführt. Das Auslieferungsverfahren wird von der Generalstaatsanwaltschaft Köln bearbeitet.

Die Polizei hat bisher keine näheren Angaben zum Inhalt des Haftbefehls gemacht. Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit den intensivierten Sicherheitsmaßnahmen rund um den Kölner Dom, die nach der Festnahme am Heiligabend eingeleitet wurden.

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