Beim Landgericht Bonn kam es zu einem kuriosen Fall: Ein Käufer, den wir hier Max Müller nennen, glaubte, eine Einbauküche für nur 1 Euro auf eBay ergattert zu haben. Die Verkäuferin, im Folgenden als Frau Schmidt bezeichnet, hatte die Küche tatsächlich für diesen Preis eingestellt, jedoch mit einem Haken.
Der wahre Preis von 20.000 Euro wurde im Artikeltext genannt, was Müller ignorierte. Der Fall landete vor Gericht, da Müller auf Herausgabe der Küche zum Preis von 1 Euro bestand.
Das Gericht entschied gegen Müller. Trotz der irreführenden Preisangabe von 1 Euro, machte das Gericht klar, dass der wahre Preis von 20.000 Euro im Artikeltext zu finden war. Müller hatte diesen übersehen und konnte daher keinen Anspruch auf die Küche für 1 Euro erheben. Dieser Fall zeigt, dass Schnäppchenjäger auf eBay aufpassen müssen und nicht nur auf den angegebenen Preis, sondern auch auf die Artikelbeschreibung achten sollten.