Bonner Friedhofsgebühren für 2024: Senkung der Verwaltungskosten

Der Stadtrat von Bonn gab am Dienstag, 12. Dezember 2023, grünes Licht für die neuen Friedhofsgebühren des kommenden Jahres. Erwartungsgemäß bleiben die Hauptgebühren stabil, während die Verwaltungskosten für bestimmte Dienstleistungen deutlich sinken.

In einer bedeutenden Entscheidung reduzierte der Rat die Gebühren für administrative Leistungen um durchschnittlich zehn Prozent. Zu diesen Leistungen zählen die Bearbeitung von Grabnutzungsanträgen, die Ausstellung von Urkunden und die Genehmigung von Gedenkzeichen. Die Gebühr für eine Neuvergabe von Grabnutzungsrechten sinkt beispielsweise von 132,06 Euro auf 108,29 Euro.

Bei den Kosten für pflegefreie Gräber wurden ebenfalls Kürzungen vorgenommen. So kostet ein liegender Gedenkstein im Jahr 2024 nur noch 299,29 Euro, verglichen mit 313,20 Euro im Vorjahr.

Eine Vereinheitlichung der Gebührenstruktur für gleiche Grabarten auf verschiedenen Friedhöfen wurde ebenfalls beschlossen. Dies betrifft unter anderem Wahlgräber, die nun unabhängig von der Konfession sind. Die jährlichen Kosten für Reihen- und Wahlgräber in ganz Bonn betragen künftig einheitlich 96,63 Euro.

Allerdings sind aufgrund gestiegener Personalkosten auch Erhöhungen bei personalintensiven Dienstleistungen zu verzeichnen. Sargbestattungen, Grabpflege und Umbettungen werden teurer. Die Bestattung in einem Reihengrab steigt beispielsweise von 805,24 Euro auf 877,42 Euro.

Urnenbegräbnisse erfahren nur geringfügige Preisänderungen und kosten nun 271,43 Euro. Die Beisetzung auf einem Aschenfeld oder in einem Kolumbarium wurde günstiger, da hier der Zeitaufwand für das Personal reduziert wurde.

Das Artikelbild ist ein Beispielbild, welches von DallE generiert wurde.