Urteil wegen Totschlags in Eitorf

Im Fall des Totschlags in Eitorf, der 2020 begangen wurde, hat das Bonner Landgericht kürzlich ein neues Urteil gefällt. Die beiden Angeklagten, 23 und 33 Jahre alt, wurden beschuldigt, das Opfer während eines Streits zuerst mit einem Ast und dann mit einer Schaufel geschlagen zu haben. Nach dem Angriff mit der Schaufel wurde das Opfer mit einem Gürtel erwürgt und ein Holzstück in den Hals gerammt. Der Mann verstarb noch vor Ort.

Die beiden Angeklagten beschuldigten sich im Laufe des Prozesses gegenseitig. Es blieb unklar, wer den tödlichen Schlag ausgeführt hatte. Das Gericht konnte nicht genau feststellen, zu welchem Zeitpunkt des Angriffs das Opfer gestorben war, und sprach die Angeklagten daher wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchtem Totschlag schuldig. Der Bundesgerichtshof hob ein früheres Urteil aufgrund einer unzureichenden Beweiswürdigung hinsichtlich eines fehlenden gemeinsamen Tatplans und Tötungsvorsatzes auf.

Der 33-jährige Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Der 23-jährige Komplize erhielt eine Jugendstrafe von 6 Jahren, bei ihm konnte keine verminderte Schuldfähigkeit festgestellt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich für beide Angeklagte höhere Haftstrafen gefordert, nämlich sieben bzw. neun Jahre. Beide Verteidiger haben bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen das neue Urteil einzulegen.

Verschiedene Medien haben über das Urteil berichtet, darunter Radio Bonn/Rhein-Sieg, der WDR und der Kölner Stadt-Anzeiger.

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