Abwahlbegehren gegen Bürgermeister in Alfter: Entscheidung durch externen Gutachter

In der kleinen Gemeinde Alfter spitzt sich die politische Debatte zu: Das Abwahlbegehren gegen den Bürgermeister Rolf Schumacher steht auf der Kippe. Eine externe Expertise soll nun Klarheit schaffen.

Die Verwaltung der Gemeinde Alfter hatte zuvor empfohlen, das Bürgerbegehren wegen formaler Fehler abzulehnen. Die Initiatoren des Begehrens, die Bürgerinitiative “Alfter gegen Grundsteuererhöhung“, hatten Unterschriften gesammelt, um eine außerordentliche Abwahl des Bürgermeisters zu erwirken. Sie machen ihn für die geplante drastische Erhöhung der Grundsteuer verantwortlich, die auf einen Rekordhebesatz von 1.500 Punkten steigen sollte.

Der Stadtrat entschied in einer Sondersitzung jedoch gegen die Empfehlung der Verwaltung und beschloss, einen externen Gutachter mit der Prüfung der Zulässigkeit des Abwahlbegehrens zu beauftragen. Die Ratsmitglieder hegten Zweifel, ob die formellen Mängel, auf die sich die Verwaltung berief, einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würden.

Die Verwaltung hatte moniert, dass die Unterschriftenliste suggeriere, eine Abwahl des Bürgermeisters könne die Grundsteuererhöhung noch verhindern – eine Darstellung, die laut Verwaltung falsch sei. Zudem seien nicht genügend gültige Unterschriften gesammelt worden: Von 4.155 Unterschriften waren nur 3.246 gültig, weniger als das erforderliche Quorum.

Gregor Andreas Geiger, Initiator der Bürgerinitiative, kritisiert das Vorgehen der Verwaltung laut WDR als “Taschenspielertrick” und betont, man habe sich rechtlich beraten lassen. Die Entscheidung, einen Gutachter einzuschalten, gibt der Initiative nun Hoffnung, dass das Begehren doch noch Erfolg haben könnte.

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