DIE LINKE Siegburg sieht die Vergütung der Ausschussvorsitzenden als Fehler an

Bild Geld (c) by Frank Kemper - Die Linke Ruppichteroth
Michael Otter

Die Fraktion DIE LINKE Siegburg hält die Entscheidung der neuen Koalition bezüglich der Vergütung der Ausschussvorsitzenden für einen politischen Fehler. Damit wird ein Signal zusätzlicher Belastungen für den Haushalt gesendet und dies mit einem Beigeschmack der Selbstbedienung.

Mit Blick auf eine angestrebte Kooperation zwischen der Koalition und der LINKEN wurden wir weder über das Vorhaben informiert, alle Ausschussvorsitzenden mit mehr Geld zu versehen,  geschweige denn wurde DIE LINKE in den Entscheidungsprozess eingebunden. Damit wurde das Mehr an Transparenz, das ein zentrales Wahlversprechen des neuen Bürgermeisters ist, nicht einmal gegenüber einem Kooperationpartner eingehalten. Dazu passend wurde die Kooperation nach der Ratssitzung durch die FDP mündlich für beendet erklärt.

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Innenministerium NRW verhindert aktiv Einsparungen in den Kommunen

Geld

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Zum ersten Januar 2017 trat eine Regelung in Kraft, nach der Ausschussvorsitzende der kommunalen Räte einen Zuschlag zur Ihrer Aufwandsentschädigung erhalten. Den Räten war jedoch die Möglichkeit gegeben worden hiervon Ausnahmen festzulegen.

Viele Räte, insbesondere in klammen Städten und Gemeinden, kamen dem nach und nahmen gleich alle Ausschüsse von dieser Regelung aus. Dem schob das Innenministerium des Landes NRW nun einen Riegel vor. In einem sogenannten Auslegungserlass wird festgelegt, dass Ausschüsse nur dann von der Regelung ausgenommen werden dürfen, wenn sie besonders selten beraten.

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Antrag soll 15.256,80 € sparen

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Update 25.04.2017: Der Antrag wurde (mit kleinen Änderungen) heute im Rat einstimmig beschlossen.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat Ende vergangenen Jahres ein Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beschlossen. Damit soll auch das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern in kommunalen Räten und Ausschüssen gefördert werden. Aufgrund dieses Gesetzes erhalten ab dem 1. Januar dieses Jahres die Vorsitzenden von kommunalen Ausschüssen zusätzlich zu ihren Aufwandsentschädigungen als kommunale Mandatsträger eine Entschädigung in gleicher Höhe.

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