
Zebrastreifen, Tempo 30 Zonen, Spielstraßen, Straßenlaternen uvm., verkehrsrechtliche Entscheidungen sind wesentlicher Bestandteil der Arbeit in den Räten der Städte und Gemeinden. Nun reklamiert das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises die Entscheidungshoheit in diesen Angelegenheiten für sich. Am 30.06.2020 wurde ein entsprechendes Schreiben, unterzeichnet von Landrat Schuster, an die BürgermeisterInnen des Rhein-Sieg-Kreises versendet.
Darin heißt es unter anderem: „Es handelt sich damit um eine Rechtsfrage, die grundsätzlich nicht der politischen Willensbildung unterliegt.“