Menschenrechtsausschuss befragt Regierung: Zwischen Anspruch und politischer Praxis klafft eine Lücke
Der Menschenrechtsausschuss des Bundestages hat in einer öffentlichen Anhörung Vertreter der Bundesregierung zu deren Menschenrechtspolitik befragt. Die Sachverständigen aus Ministerien legten die offizielle Linie dar – doch die kritischen Nachfragen der Abgeordneten offenbarten Widersprüche, die über bloße Umsetzungsprobleme hinausgehen.
Selektive Empathie als außenpolitisches Prinzip?
Ein zentraler Kritikpunkt, der sich durch die Anhörung zog, betraf die offenkundige Ungleichbehandlung von Menschenrechtsverletzungen in der deutschen Außenpolitik. Während Verstöße in einigen Staaten scharf verurteilt und mit Sanktionen belegt werden, scheint die Bundesregierung bei anderen, strategisch wichtigen Partnern ein Auge zuzudrücken. Diese selektive Moral untergräbt nicht nur die Glaubwürdigkeit des menschenrechtspolitischen Engagements, sondern wirft die Frage auf, inwieweit wirtschaftliche und geopolitische Interessen hier Vorrang vor universellen Prinzipien haben.
Waffenexporte: Menschenrechtsschutz mit der Brechstange?
Besonders kontrovers wurde die Frage der Rüstungsexporte diskutiert. Die Regierung betonte zwar strenge Prüfkriterien, doch die Realität zeigt ein anderes Bild. Die fortgesetzte Lieferung von Kriegsgerät in Konfliktregionen, in denen Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind, steht in eklatantem Widerspruch zum erklärten Ziel, Frieden und Menschenrechte zu schützen. Jede gelieferte Waffe verlängert Konflikte und trägt zu neuem Leid bei – ein Zusammenhang, der in der offiziellen Darstellung oft ausgeblendet bleibt. Die Behauptung, Sicherheit werde durch Aufrüstung geschaffen, entpuppt sich dabei regelmäßig als Narrativ, das vor allem den Profitinteressen der Rüstungsindustrie dient.
Soziale Rechte: Der blinde Fleck im Inland
Die Anhörung machte auch deutlich, dass Menschenrechtspolitik nicht an den Landesgrenzen enden darf. Sachverständige und einige Abgeordnete verwiesen darauf, dass soziale Rechte wie das Recht auf Wohnen, auf Gesundheit und auf einen angemessenen Lebensstandard in Deutschland selbst zunehmend unter Druck geraten. Die Schere zwischen Arm und Reich geht weiter auf, der Sozialwohnungsbestand schwindet, und der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist für viele keine Selbstverständlichkeit mehr. Eine konsequente Menschenrechtspolitik müsste hier mit deutlich mehr Nachdruck für Umverteilung und den Ausbau des Sozialstaats eintreten, anstatt sich auf symbolische Außenpolitik zu beschränken.
Fazit: Glaubwürdigkeit ist mehr als Rhetorik
Die Anhörung im Menschenrechtsausschuss hat gezeigt: Die Diskrepanz zwischen dem menschenrechtlichen Anspruch der Bundesregierung und ihrer tatsächlichen Politik ist erheblich. Solange außenpolitisches Handeln von Doppelstandards geprägt ist, Waffenexporte in Krisengebiete fließen und soziale Rechte im Inland vernachlässigt werden, bleibt die deutsche Menschenrechtspolitik unglaubwürdig. Menschenrechte sind unteilbar und gelten universell – ihre Verteidigung erfordert einen prinzipienfesten Kurs, der nicht vor den Interessen der Mächtigen und der Wirtschaft kapituliert.
(Bild: Pixabay)
Quelle: Bundestag – PMs



