Algerische Justiz verurteilt Aktivisten zu Haftstrafen nach Protesten in Béjaïa

Algerische Justiz verurteilt Aktivisten zu Haftstrafen nach Protesten in Béjaïa

Ein Gericht in der nordalgerischen Küstenstadt Béjaïa verurteilte am 22. Januar 2026 drei Aktivisten zu Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Die Verurteilten, Karim Bensmain, Salim Aït-Aoudia und Farid Ould-Kaci, waren nach Protesten gegen steigende Lebenshaltungskosten und für politische Reformen am 18. Januar festgenommen worden.

Chronologie der Festnahmen und des Verfahrens

Die Festnahmen erfolgten am Abend des 18. Januar gegen 19:30 Uhr Ortszeit auf dem Platz des 1. November im Zentrum von Béjaïa. Laut einer Erklärung der lokalen Polizeidirektion wurden 17 Personen vorläufig festgenommen, weil sie eine „nicht angemeldete Versammlung“ abgehalten und „öffentliche Ordnung gestört“ hätten. Die Staatsanwaltschaft Béjaïa erhob daraufhin gegen fünf Personen Anklage. Das Schnellverfahren fand am 22. Januar vor dem Strafgericht Béjaïa statt. Richter Ahmed Boukhemou verhängte gegen Karim Bensmain die höchste Strafe von zwei Jahren Gefängnis. Salim Aït-Aoudia erhielt ein Jahr, Farid Ould-Kaci sechs Monate. Zwei weitere Angeklagte wurden freigesprochen.

Hintergrund: Gesetzeslage und vorherige Vorfälle

Die Verurteilungen basieren auf Artikel 100 des algerischen Strafgesetzbuches, der „nicht angemeldete Versammlungen“ unter Strafe stellt, sowie auf den umstrittenen Artikel 96 des Strafgesetzbuches über „Beeinträchtigung der nationalen Einheit“. Die Proteste in Béjaïa reihen sich in eine Serie von Demonstrationen ein, die seit Anfang Januar 2026 in mehreren algerischen Städten, darunter Algier, Oran und Constantine, stattfinden. Auslöser sind Preiserhöhungen für Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch und Speiseöl um durchschnittlich 15 Prozent, die die Regierung am 5. Januar bekannt gab. Bereits am 12. Januar waren bei ähnlichen Protesten in Algier mindestens 22 Personen festgenommen worden.

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