EU plant digitale Gesellschaft für Start-ups: „EU Inc“ soll Firmengründung beschleunigen
Die Europäische Union plant eine bahnbrechende Reform, die das Gründen von Unternehmen innerhalb der EU deutlich vereinfachen soll. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos an, dass Neugründungen künftig innerhalb von 48 Stunden online möglich sein sollen.
Was bedeutet das für Gründer? Die angestrebte neue Unternehmensform trägt den Namen „EU Inc“ und soll in allen EU-Mitgliedsstaaten einheitlich gelten. Von der Leyen betonte, dass ein einheitliches Regelwerk notwendig sei, um Unternehmen die grenzüberschreitende Tätigkeit in der gesamten Union zu erleichtern. Das Europäische Parlament unterstützt diesen Vorschlag grundsätzlich und hat bereits Empfehlungen verabschiedet.
Wie soll das funktionieren? Das Parlament schlägt eine neue Rechtsform für nicht börsennotierte Gesellschaften mit beschränkter Haftung vor, die sogenannte „Einheitliche Europäische Gesellschaft“ (S.EU). Diese soll komplett digital und mit minimalem Kapital innerhalb von zwei Tagen registriert werden können. Die Europäische Kommission soll ein einheitliches digitales Portal verantworten, das mehrsprachig, benutzerfreundlich und für Investoren wie Behörden zugänglich ist. Ein harmonisiertes Regelwerk, das sogenannte „28. Regime“, soll gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer innerhalb der EU schaffen.
Warum ist das wichtig? Die Reform zielt darauf ab, die Kapitalbeschaffung für S.EUs zu erleichtern und den Transfer von Wissen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu fördern. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sowie Aktienoptionen sollen gefördert werden, um hochqualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.
Kritik und Bedenken: Es bleibt abzuwarten, wie die konkrete Umsetzung der „EU Inc“ aussehen wird und welche Hürden noch zu überwinden sind. Es ist wichtig, dass bei der Digitalisierung der Unternehmensgründung auch Aspekte wie Datenschutz und Sicherheit berücksichtigt werden.
KI-gestützte Schadsoftware GhostPoster infiziert Hunderttausende
Eine großangelegte Cyber-Kampagne hat Hunderttausende Nutzer über schädliche Browser-Erweiterungen infiltriert. Die als GhostPoster bekannte Schadsoftware nutzte raffinierte Tarnmethoden, um Sicherheitsprüfungen zu umgehen und Browser für finanzielle Zwecke zu kapern.
Wie funktioniert GhostPoster? Das Erfolgsgeheimnis der Kampagne liegt in der Anwendung von Steganografie. Dabei verstecken die Angreifer bösartigen JavaScript-Code in harmlos wirkenden PNG-Bilddateien, oft dem Logo der Erweiterung selbst. Ein Skript extrahiert diese versteckte Nutzlast beim Laden und startet einen mehrstufigen Angriff.
Was macht GhostPoster so gefährlich? Die Malware arbeitet mit bemerkenswerter Geduld, um Entdeckung zu vermeiden. Sie kann bis zu 48 Stunden zwischen Kontaktaufnahmen mit ihrem Steuerungsserver warten. Einige Varianten sollen sogar mehr als sechs Tage nach der Installation inaktiv bleiben, bevor sie ihre schädlichen Funktionen aktivieren. Dieses probabilistische Verhalten erschwert die Identifizierung in kontrollierten Sicherheitstests erheblich.
Wer ist betroffen? Betroffene Add-ons hatten über 840.000 Installationen. Die Hersteller haben die Erweiterungen entfernt, Nutzer müssen sie jedoch selbst deinstallieren.
Was können Nutzer tun? Nutzer sollten ihre Browser-Erweiterungen überprüfen und unbekannte oder verdächtige Add-ons deinstallieren. Es ist ratsam, eine aktuelle Antiviren-Software zu verwenden und regelmäßig Sicherheitsupdates durchzuführen.
Bildquelle: KI-generiert – Dieser Beitrag wurde erstellt von Tech-Redaktion



