Inflation und Shrinkflation: Verbraucher in Deutschland durch hohe Preise und Mogelpackungen belastet

Inflation und Shrinkflation: Verbraucher in Deutschland durch hohe Preise und Mogelpackungen belastet
Quelle: KI-generiert

Verbraucherschutz aktuell: Inflation und Mogelpackungen belasten Konsumenten

Trotz sinkender weltweiter Lebensmittelpreise im Dezember 2025, wie die FAO der Vereinten Nationen berichtet, müssen sich viele Verbraucher in Deutschland weiterhin einschränken. Eine Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt, dass sich 45 Prozent der Konsumenten aufgrund der hohen Lebensmittelpreise beim Einkauf einschränken müssen. Es ist eine Schande, dass die Politik hier nicht stärker gegensteuert und die Konzerne gewähren lässt!

Besonders perfide sind die versteckten Preiserhöhungen durch sogenannte „Mogelpackungen“. Die Verbraucherzentrale Hamburg dokumentiert seit Jahren Fälle, in denen Hersteller die Füllmenge reduzieren, aber den Preis beibehalten. Fünf besonders dreiste Fälle stehen aktuell zur Wahl zur „Mogelpackung des Jahres 2025“. Diese Shrinkflation ist eine Unverschämtheit und gehört endlich unterbunden!

Energieverträge: Vorsicht vor Vertragsfallen und unseriösen Anbietern

Auch auf dem Energiemarkt lauern Gefahren. Verbraucher sollten ihre Verträge genau prüfen und sich nicht von Lockangeboten blenden lassen. Einige Energieanbieter kündigen sogar ihren Kunden, weil sie die gestiegenen Großhandelspreise nicht mehr halten können. Hier ist es wichtig, sich unabhängige Beratung zu suchen und die Angebote genau zu vergleichen. Die EnBW bietet beispielsweise auf ihrer Webseite die Möglichkeit, viele Anliegen online zu klären, aber auch telefonischen Service an.

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich ein Urteil zu Glasfaser-Verträgen gefällt, das Verbrauchern zugutekommt: Die Laufzeit von Glasfaserverträgen beginnt mit dem Vertragsabschluss, nicht erst mit der Freischaltung der Leitung. Dies sorgt für mehr Transparenz und hilft, ungewollte Knebelverträge zu vermeiden.

Bahn-Chaos und Fluggastrechte: Winterwetter sorgt für Probleme

Der Winter hat Deutschland fest im Griff und sorgt für massive Beeinträchtigungen im Bahn- und Flugverkehr. Die Deutsche Bahn kämpft mit eingefrorenen Weichen und Schneeverwehungen, was zu erheblichen Verspätungen und Ausfällen führt. Besonders betroffen ist der Norden Deutschlands.

Auch Flugreisende sind betroffen, allerdings können sich Airlines bei Flugausfällen und Verspätungen infolge von Winterwetter oft auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen und sind dann von Entschädigungszahlungen befreit. Dennoch haben Passagiere weiterhin Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Getränke bei längeren Wartezeiten und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung. Fluggesellschaften müssen zudem nächstmögliche Ersatzbeförderungen anbieten und dabei auch Flüge anderer Airlines prüfen. Es ist ein Unding, dass die Bahn ihre Kunden im Regen stehen lässt, während sich die Fluggesellschaften aus der Verantwortung stehlen dürfen!

Trotz des Chaos gibt es aber auch gute Nachrichten für Flugreisende: Die EU-Fluggastrechte bleiben vorerst unverändert. Pläne, die Entschädigungszahlungen bei Verspätungen einschränken sollten, sind vorerst vom Tisch. Reisende können also weiterhin bei Verspätungen ab drei Stunden eine pauschale Entschädigung verlangen, sofern die Flugstörung nicht auf unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen beruht. Lasst euch nicht von den Fluggesellschaften unterkriegen, sondern besteht auf eure Rechte!

Weitere Verbraucher-News

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht, die viele Kunden betrifft. Es geht um die Bedingungen für Amazon-Prime-Abonnements.

Der Bundestag hat zur Umsetzung einer Richtlinie mehrere Verbraucherschutzgesetze beschlossen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert jedoch, dass die zugesagte allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene langfristige Verträge darin fehlt.

Seid wachsam, liebe Verbraucher, und lasst euch nicht für dumm verkaufen! Nur wer seine Rechte kennt und einfordert, kann sich vor Abzocke schützen.

Bildquelle: KI-generiert – Dieser Beitrag wurde erstellt von Verbraucherzentrale