Bundestag ermöglicht erweiterten Polizei-Informationsaustausch in der EU
Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, das den Informationsaustausch zwischen deutschen Strafverfolgungsbehörden und ihren Pendants in anderen EU- sowie Schengen-assoziierten Staaten regelt. Die Vorlage, die eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt, fand mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Mehrheit. Die AfD und Die Linke stimmten dagegen.
Kern des Gesetzes ist die formelle Benennung des Bundeskriminalamts (BKA) als zentrale nationale Kontaktstelle. Diese soll Anfragen aus dem EU-Ausland zu Zwecken der Strafverfolgung koordinieren und bearbeiten. Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit der Regelung mit der effektiveren Bekämpfung von Kriminalität im europäischen Raum. Deutschland setzt die Richtlinie damit mit über einem Jahr Verspätung um; die Europäische Kommission hatte bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Aus Sicht der Befürworter ist der Schritt eine logische Konsequenz der innereuropäischen Grenzöffnung und ein notwendiges Instrument im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität. Die zentrale Anlaufstelle beim BKA soll Bürokratie abbauen und Verfahren beschleunigen.
Kritische Stimmen, wie sie von den abgelehnten Fraktionen kamen, verweisen hingegen auf grundrechtliche Risiken. Die Ausweitung des automatisierten Datenaustauschs zwischen Polizeibehördern berühre stets auch die Frage des Schutzes persönlicher Daten und der informationellen Selbstbestimmung. Die Befürchtung liegt nahe, dass unter dem Deckmantel der Effizienz Standards gesenkt und Kontrollmechanismen ausgehöhlt werden könnten. Die pauschale Begründung der „Sicherheit“ habe in der Vergangenheit oft als Türöffner für den Ausbau staatlicher Überwachungsbefugnisse gedient, ohne dass der konkrete Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger stets transparent belegt worden sei.
Die Tatsache, dass die Umsetzung der EU-Vorgabe unter Androhung von Strafverfahren erfolgt, wirft zudem ein Schlaglicht auf das Spannungsfeld zwischen nationaler Souveränität und europäischer Integration. Gesetze, die maßgeblich aus Brüssel vorgegeben und unter Druck umgesetzt werden, entziehen sich oft einer intensiven öffentlichen und parlamentarischen Debatte im nationalen Rahmen. Die kurze, 20-minütige Aussprache im Bundestag unterstreicht diesen Eindruck.
Es bleibt abzuwarten, wie die neuen Regelungen in der Praxis Anwendung finden. Entscheidend wird sein, ob der erweiterte Informationsfluss tatsächlich primär der Verfolgung schwerer Straftaten dient oder ob er schleichend auch für weniger gravierende Delikte genutzt wird. Die historische Erfahrung lehrt, dass einmal geschaffene Überwachungsinfrastrukturen tendenziell ausgeweitet und selten zurückgebaut werden. Die demokratische Kontrolle dieser Prozesse muss daher wachsam bleiben.
(Bild: Pixabay)
Quelle: Bundestag – Aktuelles



