Gebrauchtwagenmarkt 2025 stabil: Elektroautos gefragt, Neuwagenpreise steigen

Gebrauchtwagenmarkt 2025 stabil: Elektroautos gefragt, Neuwagenpreise steigen
Quelle: KI-generiert

Autos für Normalverdiener: Gebrauchtmarkt stabil, aber Vorsicht bei Werkstattbesuchen!

Der deutsche Gebrauchtwagenmarkt zeigt sich im ersten Halbjahr 2025 stabil, trotz eines leichten Rückgangs im Juni. Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wechselten von Januar bis Ende Juni rund 3,274 Millionen PKW den Besitzer, was einem leichten Plus von 0,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht. Ob es sich dabei nur um eine kurzfristige Schwankung handelt, bleibt abzuwarten.

Ein Trend auf dem Gebrauchtwagenmarkt ist die steigende Nachfrage nach gebrauchten Elektroautos. Diese bieten oft eine attraktive Möglichkeit, in die Elektromobilität einzusteigen, da sie im Vergleich zu Neuwagen günstiger sind.

Günstige Neuwagen: Dacia und Alternativen

Wer einen günstigen Neuwagen sucht, findet am Markt nur noch wenige Modelle unter 15.000 Euro. Dacia, Hyundai und Fiat gehören zu den Herstellern, die noch Autos unter 20.000 Euro anbieten. Der Dacia Sandero ist dabei oft das günstigste Angebot.

Allerdings gibt es auch Alternativen zum Dacia. Der Mitsubishi Space Star bietet beispielsweise viel Platz für wenig Geld. Auch der Fiat Tipo ist als Limousine eine preiswerte Option. Wer auf bestimmte Ausstattungsmerkmale verzichten kann, findet hier günstige Optionen.

Werkstatt-Ärger: Rechte und Pflichten

Ärger mit der Autowerkstatt ist leider keine Seltenheit. Ob überhöhte Rechnungen oder mangelhafte Reparaturen, es gibt einige Punkte, die Autobesitzer beachten sollten.

  • Werkvertrag: Eine Autoreparatur ist ein Werkvertrag. Die Werkstatt ist verpflichtet, einen bestimmten Erfolg zu erzielen, der Kunde muss den vereinbarten Werklohn bezahlen.
  • Kostenvoranschlag: Ein verbindlicher Kostenvoranschlag darf nicht wesentlich überschritten werden (Faustregel: 15 bis 20 Prozent).
  • Mangelhafte Arbeit: Bei mangelhafter Arbeit hat der Kunde das Recht auf Nachbesserung. Die Werkstatt muss die Möglichkeit haben, den Mangel zu beheben.
  • Gewährleistung: Auf Reparaturen gibt es eine Gewährleistung von zwei Jahren ab Abholung des Fahrzeugs. Diese Frist kann jedoch vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.

Sollte es zu Streitigkeiten kommen, ist es ratsam, sich rechtlichen Rat einzuholen. Im Streitfall muss die Werkstatt beweisen, dass sie die Reparatur ordnungsgemäß durchgeführt hat. Oft hilft in solchen Fällen nur ein Sachverständigen-Gutachten.

Rückrufaktionen: Ignorieren kann teuer werden

Regelmäßig rufen Automobilhersteller Fahrzeuge wegen sicherheitsrelevanter Mängel zurück. Fahrzeughalter werden über das Zentrale Fahrzeugregister angeschrieben. Es ist wichtig, diese Rückrufe ernst zu nehmen und die betroffenen Fahrzeuge umgehend in die Werkstatt zu bringen.

Werden Rückrufe ignoriert, kann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Zulassung entziehen. In diesem Fall müssen Kennzeichen, TÜV-Plakette und Fahrzeugpapiere abgegeben werden.

Aktuelle Rückrufaktionen betreffen unter anderem Ford (Mustang, Transit Courier, Ranger), Peugeot (SUV mit Lenkungsproblemen), BMW (Sicherheitsgurte), Toyota (Rückfahrkamera) und Audi (Q7, Q8, A8 wegen Brandgefahr).

Bildquelle: KI-generiert – Dieser Beitrag wurde erstellt von Auto-Tester