Urteil nach Wiederaufnahmeverfahren
Das Moskauer Stadtgericht hat den russischen Oppositionspolitiker und Journalisten Wladimir Kara-Mursa am 15. Januar 2026 in einem Wiederaufnahmeverfahren zu 25 Jahren Haft in einer Strafkolonie mit strengem Regime verurteilt. Das Urteil fällte Richterin Natalja Dudar im Gerichtsgebäude am Povarskaya-Straße 15 in Moskau. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verlängerung der ursprünglichen Strafe auf 25 Jahre beantragt. Kara-Mursa, 43, saß bereits seit April 2022 in Untersuchungshaft.
Anklagepunkte und Prozess
Die Anklage stützte sich auf drei Hauptvorwürfe: „Verbreitung von Falschinformationen“ über die russische Armee (Artikel 207.3 des Strafgesetzbuches), „Tätigkeit einer unerwünschten Organisation“ (Artikel 284.1) und „Hochverrat“ (Artikel 275). Der Hochverratsvorwurf bezog sich auf mehrere Reden, die Kara-Mursa vor ausländischen Parlamenten, unter anderem vor dem US-Kongress im Jahr 2022, gehalten hatte. Die Staatsanwaltschaft führte an, er habe dort „falsche Informationen über die Innen- und Außenpolitik Russlands“ verbreitet. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Kara-Mursas Anwalt, Maria Eismont, kündigte nach der Urteilsverkündung Berufung an.
Hintergrund: Eskalation der Justizmaßnahmen
Das Urteil fällt in eine Phase verschärfter justizieller Verfolgung von Regierungskritikern in Russland. Die gesetzliche Grundlage bilden mehrere Gesetzespakete, die seit 2022 in Kraft getreten sind. Dazu zählt insbesondere das sogenannte „Falschinformationen“-Gesetz (Art. 207.3 StGB), das am 4. März 2022 verabschiedet wurde und die „öffentliche Verbreitung wissentlich falscher Informationen über den Einsatz der Streitkräfte der Russischen Föderation“ unter Strafe stellt. Kara-Mursa war bereits im April 2023 in einem ersten Verfahren zu 25 Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberste Gericht hob dieses Urteil im November 2025 aus formalen Gründen auf und ordnete einen neuen Prozess an, der nun zu dem identischen Strafmaß führte. Der Politiker leidet unter gesundheitlichen Folgen zweier Vergiftungsanschläge in den Jahren 2015 und 2017.
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