EU plant direkten Datenzugriff für Strafverfolger – Experten warnen vor Grundrechtseingriffen

EU plant direkten Datenzugriff für Strafverfolger - Experten warnen vor Grundrechtseingriffen

EU-weiter Datenzugriff: Effizienz für Strafverfolger, Risiko für Grundrechte?

In Berlin wurde am Montag über ein Gesetzesvorhaben diskutiert, das die Strafverfolgung in der EU grundlegend verändern könnte. Der Entwurf zur Umsetzung des sogenannten E-Evidence-Pakets der EU soll deutschen Behörden ermöglichen, mit einer einfachen Anordnung direkt auf elektronische Beweise wie E-Mails oder Cloud-Daten zuzugreifen, die bei Dienstleistern in anderen EU-Ländern gespeichert sind – und umgekehrt. Während Sicherheitsbehörden dies als notwendiges Werkzeug im Kampf gegen digitale Kriminalität preisen, warnen Rechtsexperten vor einem massiven Abbau rechtsstaatlicher Sicherungen.

Paradigmenwechsel mit Privatisierung der Rechtshilfe

Das Vorhaben markiert einen tiefgreifenden Wandel. Bisher lief die Beschaffung von Beweismitteln im Ausland über das oft langwierige Rechtshilfeverfahren zwischen staatlichen Stellen. Künftig könnten Ermittler direkt bei privaten Unternehmen wie Telekommunikationsanbietern oder Social-Media-Konzernen anfragen. Prof. Dr. Arndt Sinn von der Universität Osnabrück spricht von einem „Paradigmenwechsel vom klassischen Rechtshilferecht hin zur Privatisierung der Rechtshilfe“. Die Effizienzgewinne für die Verfolgungsbehörden liegen auf der Hand. Die Kehrseite: Die Kontrolle dieser hochsensiblen Eingriffe in Grundrechte wird ausgehöhlt und teilweise an private Akteure delegiert.

Kritik: Ein „hochproblematischer“ Entwurf mit schwachem Rechtsschutz

Die Kritik in der Anhörung war scharf und kam aus unterschiedlichen Richtungen. Die zentrale Schwachstelle sehen viele Sachverständige im unzureichenden Rechtsschutz für Betroffene. Prof. Dr. Kai Ambos (Universität Göttinken) warnt vor einer Abschwächung des Rechtsschutzes. Leonora Holling von der Bundesrechtsanwaltskammer kritisiert, der Verzicht auf Überprüfungsmöglichkeiten bei Ermessensentscheidungen führe zu Rechtsunsicherheit und gefährde fundamentale Grundrechte.

Noch deutlicher wird Dr. Anna Oehmichen von der Freien Universität Berlin, die den Entwurf als „hochproblematisch“ ablehnt. Die vorgesehene Verkürzung des Rechtsschutzes stehe im Widerspruch zu deutschem Verfassungs- und europäischem Recht. Besonders brisant: Im Staat, in dem der Dateninhaber wohnt (Vollstreckungsstaat), sei oft überhaupt kein Rechtsbehelf mehr vorgesehen. Der Betroffene erfahre möglicherweise nie von dem Datenzugriff.

Kai Kempgens vom Deutschen Anwaltverein mahnt einen „sicheren und verlässlichen Rechtsrahmen“ an. Die gegenseitige Anerkennung von Anordnungen innerhalb der EU habe eine hohe Grundrechtsrelevanz. Die Sorge ist, dass unter dem Deckmantel der Effizienz und der Bekämpfung von Kriminalität ein System etabliert wird, das missbrauchsanfällig ist und in dem die Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staatsapparat erodieren.

Behörden begrüßen Werkzeug, fürchten aber praktische Hürden

Auf der anderen Seite steht der nachvollziehbare Wunsch der Strafverfolger, im digitalen Zeitalter handlungsfähig zu bleiben. BKA-Vizepräsident Sven Kurenbach begrüßte die Verfahrenserleichterungen. Gleichzeitig verwies er auf praktische Herausforderungen und die Sorge, dass informelle Anfragen – etwa zur Gefahrenabwehr – künftig nicht mehr beantwortet werden könnten. Er rechnet mit einer bis zu sechsstelligen Zahl von Anfragen pro Jahr.

Oberstaatsanwalt Sebastian Murer sieht zwar einen Beitrag zur Bekämpfung von Straftaten, warnt aber vor einem „erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand“ für die Staatsanwaltschaften. Die neuen, komplexen Verfahren würden die ohnehin überlasteten Behörden weiter fordern.

Bundesrat will Zugriff auch zur Straftaten-Verhütung

Interessant ist die Position des Bundesrates. Während er den direkten Zugriff als wesentlichen Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung bezeichnet, geht seine Forderung noch über den vorliegenden Entwurf hinaus: Die Länderkammer verlangt, den Datenzugriff künftig nicht nur zur Strafverfolgung, sondern auch zur Verhütung von Straftaten zu regeln. Diese Forderung, eingebettet in den Hinweis auf die parallel laufenden Beratungen zur Vorratsdatenspeicherung, deutet auf eine Agenda hin, die den präventiven Zugriff auf Daten massiv ausweiten will – ein weiterer Schritt in Richtung eines präventiv ausgerichteten Sicherheitsstaates.

Fazit: Effizienz auf wessen Kosten?

Die Debatte offenbart den klassischen Konflikt zwischen Sicherheit und Freiheit in seiner digitalen Ausprägung. Unbestritten ist die Notwendigkeit, Strafverfolgung an die Realität globaler Datenströme anzupassen. Die entscheidende Frage ist jedoch, zu welchem Preis dies geschieht. Der vorliegende Entwurf scheint, den Aussagen zahlreicher unabhängiger Rechtsexperten nach, die Waage stark in Richtung der Ermittlungseffizienz zu neigen – auf Kosten eines robusten, für den Bürger zugänglichen Rechtsschutzes. Wenn, wie kritisiert, die Kontrollarchitektur ausgehöhlt und fundamentale Verfahrensrechte beschnitten werden, handelt es sich nicht um eine bloße technische Anpassung, sondern um eine substantielle Verschiebung der Machtbalance zwischen Staat und Bürger. Ein solches Gesetz würde nicht nur ein abstraktes Grundrechtsproblem schaffen, sondern, wie Prof. Sinn warnt, die Legitimität strafprozessualer Ergebnisse selbst gefährden. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, die berechtigten, schwerwiegenden Einwände der Sachverständigen ernst zu nehmen und nachzubessern.

(Bild: KI-generiert)

Quelle: Bundestag – Aktuelles