Haftbefehl nach versuchtem Tötungsdelikt an 18-Jähriger in Duisburg erlassen

Haftbefehl nach versuchtem Tötungsdelikt an 18-Jähriger in Duisburg erlassen

Die Staatsanwaltschaft Duisburg und die Polizei Duisburg setzen ihre intensiven Ermittlungen zu einem schweren Gewaltverbrechen vom 21. Januar 2026 fort. Gegen einen tatverdächtigen Mann ist nun Haftbefehl erlassen worden.

Hintergrund und Ermittlungsstand

Im Zentrum der Ermittlungen steht ein versuchtes Tötungsdelikt zum Nachteil einer 18-jährigen Duisburgerin. Die Kriminalbeamten konnten in den vergangenen Tagen einen konkreten Tatverdächtigen identifizieren. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg hat die zuständige Richterin am Amtsgericht nun Haftbefehl gegen den Mann wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags erlassen. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.

Breit angelegte Fahndungs- und Sicherungsmaßnahmen

Nach der Tat hatten die Ermittler umfangreiche Maßnahmen eingeleitet, um den Täter zu finden und Beweise zu sichern. Dazu gehörten:

  • Eine Örtliche Fahndung (ÖFA) in unmittelbarer Folge der Tat.
  • Durchsuchungen mehrerer Wohnungen und Fahrzeuge zur Sicherstellung von Beweismitteln.
  • Die Auswertung von Videoaufnahmen aus dem Umfeld der Tat.
  • Die Einbindung von Spezialkräften, darunter die Ermittlungsgruppe (EG) „Kapitaldelikte“ und die Dienststelle Prävention, Technische Überwachung und Recherche (P.TÜR).

Weitere Hinweise erbeten

Die Polizei Duisburg bittet weiterhin die Bevölkerung um Mithilfe. Wer in der Nacht zum 21. Januar 2026 im weiteren Umfeld des Tatorts verdächtige Beobachtungen gemacht hat oder sonstige sachdienliche Informationen besitzt, wird gebeten, sich mit der Kriminalinspektion 1 unter der Telefonnummer 0203 280-0 zu melden.

Der Fall wird mit Hochdruck von der Staatsanwaltschaft Duisburg und der EG „Kapitaldelikte“ der Polizei Duisburg weiter ermittelt. Über den weiteren Fortgang wird berichtet.

Bildnachweis: Pixabay

Quelle: Polizei Duisburg