In den vergangenen Tagen wurden im Kreis Mettmann mehrere Verkehrsunfälle gemeldet, bei denen die Verursacher unerlaubt den Ort des Geschehens verlassen haben. Die Polizei bittet um Zeugenhinweise.
Gemeldete Vorfälle im Überblick
- Ratingen, Lintorfer Straße / Amtsstraße: Am 25. Januar, gegen 17:45 Uhr, streifte ein dunkler Pkw einen am Fahrbahnrand geparkten silbernen Mercedes. Der Verursacher fuhr anschließend weiter in Richtung Innenstadt. Das Fahrzeug weist möglicherweise Lackschäden an der rechten Seite auf. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Ratingen entgegen (P.TÜR – Polizei Täter unbekannt).
- Haan, Rather Straße: Ein bislang unbekanntes Fahrzeug beschädigte zwischen dem 24. Januar, 18:00 Uhr, und dem 25. Januar, 07:30 Uhr, einen geparkten weißen Ford Fiesta. Der Verursacher entfernte sich, ohne sich um den entstandenen Sachschaden zu kümmern. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei Haan zu melden (P.TÜR – Polizei Täter unbekannt).
Kein Kavaliersdelikt
Die Polizei Mettmann weist darauf hin, dass eine Verkehrsunfallflucht keine Bagatelle, sondern eine Straftat ist. Wer nach einem Unfall einfach weiterfährt, macht sich gemäß § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) strafbar. Dies kann mit einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg und sogar einem Fahrverbot geahndet werden.
Appell an die Bevölkerung
Wer einen der beschriebenen Unfälle beobachtet hat oder sachdienliche Informationen zu den Fahrzeugen bzw. Fahrern geben kann, wird gebeten, sich mit der örtlichen Polizeiwache in Verbindung zu setzen. Auch wer selbst Opfer einer solchen Flucht geworden ist, sollte dies umgehend anzeigen. Unter der Rufnummer 110 ist die Polizei jederzeit erreichbar.
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Quelle: Polizei Mettmann



