Indiens Oberster Gerichtshof bestätigt Verfassungsmäßigkeit der EWS-Quoten, lehnt Überprüfung der 50-Prozent-Obergrenze ab

Indiens Oberster Gerichtshof bestätigt Verfassungsmäßigkeit der EWS-Quoten, lehnt Überprüfung der 50-Prozent-Obergrenze ab

Urteil zu umstrittener Sozialpolitik

Der Oberste Gerichtshof Indiens hat am 6. Januar 2026 mit einer 4:1-Mehrheit die Verfassungsmäßigkeit der 10-Prozent-Reservierung für die wirtschaftlich schwächere Allgemeinkategorie (EWS) bestätigt. Die Richter wiesen eine Reihe von Überprüfungsanträgen gegen ihr ursprüngliches Urteil vom November 2022 zurück. Der Vorsitzende Richter, Chief Justice D.Y. Chandrachud, lehnte es ab, die 50-Prozent-Obergrenze für Gesamtreservierungen, die seit dem wegweisenden Indra Sawhney-Urteil von 1992 gilt, erneut zu prüfen.

Details der Entscheidung und Dissens

Die fünf Richter umfassende Verfassungsbank bestätigte, dass die EWS-Quote, die durch den 103. Verfassungszusatz im Januar 2019 eingeführt wurde, weder die Grundstruktur der Verfassung verletze noch gegen das Gleichheitsgebot verstoße. Die Quote gilt für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 8 Lakh Rupien (ca. 8.500 Euro) und umfasst nicht Angehörige der bereits reservierten Kasten (SC), Stämme (ST) und andere rückständige Klassen (OBC). Richter B.V. Nagarathna war die einzige, die in ihrem abweichenden Urteil argumentierte, der Ausschluss der SC, ST und OBC aus der EWS-Quote sei „willkürlich“ und verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Hintergrund und politischer Kontext

Die EWS-Reservierung wurde von der damaligen Regierung der Bharatiya Janata Party (BJP) unter Premierminister Narendra Modi eingeführt, kurz vor den Parlamentswahlen 2019. Sie zielte explizit auf die wirtschaftlich benachteiligten Teile der oberen Kasten ab, eine bedeutende Wählergruppe. Kritiker, darunter Organisationen wie die „Youth for Equality“, argumentierten, die Quote überschreite die 50-Prozent-Grenze für Reservierungen und schaffe eine neue Form der Diskriminierung. Das Oberste Gericht hatte die Quote im November 2022 mit 3:2-Mehrheit für verfassungsgemäß erklärt, woraufhin mehrere Überprüfungsanträge eingereicht wurden, die nun abgewiesen wurden.

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