Ugandas Parlament verabschiedet umstrittenes Anti-Homosexualitäts-Gesetz mit verschärften Strafen

Ugandas Parlament verabschiedet umstrittenes Anti-Homosexualitäts-Gesetz mit verschärften Strafen

Das ugandische Parlament hat am 23. Dezember 2025 mit großer Mehrheit ein verschärftes Gesetz gegen Homosexualität verabschiedet. Die Abstimmung fand im Plenarsaal des Parlamentsgebäudes in Kampala statt, 387 Abgeordnete stimmten dafür, 2 dagegen, bei 3 Enthaltungen.

Inhalt der neuen Bestimmungen

Das Gesetz, offiziell als „Anti-Homosexuality Act, 2025“ bezeichnet, sieht lebenslange Haftstrafen für einvernehmliche homosexuelle Handlungen vor. Die sogenannte „aggravierte Homosexualität“, ein Begriff, der unter anderem sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, durch HIV-positive Personen oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen umfasst, kann mit der Todesstrafe geahndet werden. Die Verabredung zu homosexuellen Handlungen ist nun mit bis zu 20 Jahren Gefängnis strafbar. Das Gesetz verpflichtet zudem jeden Bürger, „Handlungen der Homosexualität“ den Behörden zu melden; unterlassene Meldung kann mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden.

Beteiligte Personen und Reaktionen

Der Gesetzentwurf wurde von der regierenden National Resistance Movement (NRM) unter Führung von Präsident Yoweri Museveni eingebracht. Der Parlamentssprecher, Anita Among, leitete die Sitzung und verkündete das Ergebnis. Sie sagte nach der Abstimmung: „Wir haben unsere Kinder vor abweichenden Praktiken geschützt.“ Der prominente Oppositionsabgeordnete und Menschenrechtsanwalt, Fox Odoi, gehörte zu den beiden Nein-Stimmen. In einer ersten Reaktion verurteilte die Sprecherin des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, Ravina Shamdasani, das Gesetz am 24. Dezember als „gravierenden Rückschritt für die Menschenrechte“ und forderte Präsident Museveni auf, es nicht zu unterzeichnen.

Hintergrund und Vorgeschichte

Das neue Gesetz ersetzt einen ähnlichen „Anti-Homosexuality Act“ aus dem Jahr 2023, der vom Verfassungsgericht Ugandas im April 2024 aus verfahrenstechnischen Gründen für nichtig erklärt worden war, ohne sich mit den inhaltlichen Bestimmungen auseinanderzusetzen. Seit diesem Urteil hatte eine Gruppe von Abgeordneten, angeführt von Asuman Basalirwa, auf eine erneute Verabschiedung gedrängt. Die Gesetzeslage in Uganda basiert auf einem kolonialen Strafgesetzbuch von 1950, das homosexuelle Handlungen bereits unter Strafe stellt. Die Verschärfungen der letzten Jahre stehen im Kontext einer zunehmend homophoben öffentlichen Debatte, die von einigen religiösen Führern und Politikern angeheizt wird. Ein vergleichbares Gesetz aus dem Jahr 2014 war nach internationalem Druck und der Aussetzung von Entwicklungshilfe ebenfalls vom Verfassungsgericht gekippt worden.

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