BGH verhandelt über Klimaklagen gegen Mercedes-Benz und BMW: Verbrenner-Aus ab 2030 gefordert

BGH verhandelt über Klimaklagen gegen Mercedes-Benz und BMW: Verbrenner-Aus ab 2030 gefordert
Quelle: KI-generiert

Bundesgerichtshof verhandelt über Klimaklagen gegen Automobilkonzerne

Karlsruhe ist erneut Schauplatz eines wichtigen Rechtsstreits mit potenziellen Auswirkungen auf die gesamte deutsche Automobilindustrie. Am 2. März 2026 wird der Bundesgerichtshof (BGH) mündlich über sogenannte Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Automobilkonzerne Mercedes-Benz und BMW verhandeln. Es ist das erste Mal, dass sich der BGH grundsätzlich mit der Verantwortung von Automobilkonzernen für ihre klimaschädlichen Produkte auseinandersetzt. Die Umweltschützer wollen erreichen, dass der BGH den beiden Autoherstellern untersagt, ab 2030 Verbrenner-Fahrzeuge zuzulassen.

Die DUH argumentiert, dass die genannten Unternehmen durch ihre Produkte das Klima schädigen und somit eine Gefahr für die Kläger darstellen. Die Klagen stützen sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 823, 1004 BGB) und berufen sich auf den Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum. Die Automobilhersteller hingegen weisen die Vorwürfe zurück und argumentieren, dass die Verantwortung für Klimaschutzmaßnahmen beim Gesetzgeber liege und sie sich bereits an geltende Gesetze halten.

Sollte der BGH der Argumentation der DUH folgen, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die Automobilindustrie haben. Ein Verbot von Verbrenner-Fahrzeugen ab 2030 würde die Unternehmen zwingen, ihre Produktionsstrategien grundlegend zu ändern und verstärkt auf Elektromobilität umzustellen. Es bleibt abzuwarten, wie der BGH entscheiden wird und welche Auswirkungen das Urteil auf die Zukunft der Mobilität in Deutschland haben wird.

Weitere BGH-Entscheidungen im Blick

Neben den Klimaklagen stehen beim BGH noch weitere interessante Entscheidungen an. So wird sich der BGH mit der Frage auseinandersetzen, ob Mieter mit der Untervermietung ihrer Wohnung Geld verdienen dürfen. In einem konkreten Fall wehrt sich ein Mann aus Berlin gegen die Kündigung seiner Wohnung, nachdem er diese zu einer deutlich höheren Miete untervermietet hatte. Der achte Zivilsenat äußerte bereits Zweifel daran, ob dies rechtens sei. Eine endgültige Entscheidung wird am 28. Januar erwartet.

Auch das Thema Corona-Impfschäden wird den BGH beschäftigen. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen diese Entscheidungen auf die betroffenen Bereiche haben werden.

Die Initiative „OffeneUrteile“, bestehend aus dem gemeinnützigen Verein openJur, der KI-Rechercheplattform Anita, den Rechtsinformationssystemen von dejure.org, der Transparenzinitiative FragDenStaat sowie Transparency International Deutschland, sucht nach Urteilen, die das Leben der Menschen hätten verändern können, wenn sie öffentlich gewesen wären. Nach Schätzungen der Initiative werden in Deutschland nur zwischen 1 % und 3 % der Gerichtsurteile veröffentlicht. Bürger, die ein Interesse an der Veröffentlichung eines bestimmten Urteils haben, können über die Internetseite der Initiative das Aktenzeichen anfragen.

„Recht auf Reparatur“ soll kommen

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf für ein Recht auf Reparatur vorgelegt. Das Gesetz soll Ende Juli stehen und EU-Vorgaben erfüllen. Für eine Reihe von Geräten – von Smartphones bis zu Waschmaschinen – soll ein Recht auf Reparatur eingeführt werden. Hersteller bestimmter Produkte werden verpflichtet, diese während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren.

Bildquelle: KI-generiert – Dieser Beitrag wurde erstellt von Gerichtsreporter