KI und Copyright: GEMA landet juristischen Treffer gegen ChatGPT!
Na, ihr Musikliebhaber und Branchenkenner! Wir haben eine spannende Neuigkeit aus der Welt, wo Kreativität auf künstliche Intelligenz trifft. Das Landgericht München I hat in einem ziemlich wegweisenden Urteil entschieden, dass OpenAI, das Unternehmen hinter dem beliebten Chatbot ChatGPT, das Urheberrecht von Songwritern verletzt hat!
Konkret geht es darum, dass ChatGPT geschützte Liedtexte unzulässig genutzt hat, sowohl beim Training als auch im Betrieb. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, besser bekannt als GEMA, hatte Klage eingereicht, weil Nutzer berichteten, dass der Chatbot auf einfache Anfragen hin beinahe vollständige Songtexte wiedergeben konnte.
Die GEMA argumentierte, dass solche Textausgaben nur möglich wären, wenn die Modelle die Texte vollständig übernommen hätten – eine Nutzung, die lizenzpflichtig ist und die Rechte der Komponisten und Textdichter verletzt. Das Gericht gab dem Recht der Kreativen statt, und das ist ein starkes Signal!
Obwohl das Urteil vom 11. November 2025 (die Berichterstattung erfolgte kurz darauf) als Grundsatzentscheidung im europäischen KI-Recht gilt, ist es noch nicht rechtskräftig. Trotzdem ist dieser Sieg ein wichtiger Schritt für alle, die in der Musikbranche arbeiten, und unterstreicht die Notwendigkeit, faire Regeln für den Umgang von KI mit kreativen Werken zu finden. Wir bleiben dran und halten euch auf dem Laufenden, wie sich dieser Fall weiterentwickelt!
Quellen:
- Aktuelle News auf Urheberrecht.de
- ChatGPT verletzt Urheberrechte von Songwritern GEMA gewinnt gegen OpenAI – wbs.legal
Bild: Pixabay / Pexels
Report (21.11.2025) – Musikredakteur




