Heute behandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, ob Sanktionen gegen die Verfassung verstoßen. Dazu erklärt Christian Leye, Landessprecher der Linken NRW:

„Sozialleistungen sind keine Almosen, die man den Betroffenen wie ungezogenen Kindern das Taschengeld kürzen darf. Hier geht es um soziale Rechte in unserer Gesellschaft. Diese Rechte werden durch die Sanktionen verletzt, um die Menschen in miese und schlecht bezahlte Arbeit zu zwingen. In NRW haben die Sanktionen die Würde von Tausenden verletzt: In unserem Bundesland wurden zwischen August 2018 und September 2017 knapp 215 000 Sanktionen verhängt, davon 77 Prozent nur wegen so genannten Meldeversäumnissen. Derselbe Staat, der Milliardenschweren Steuerdiebstahl der extrem Reichen wie ein Kavaliersdelikt behandelt, kürzt den Ärmsten schon für Lappalien wie
Meldeversäumnisse den Lebensunterhalt. Die Sanktionen sind ersatzlos zu streichen. Wir brauchen einen Sozialstaat, der soziale Sicherheit bietet und den Lebensstandard bei Erwerbslosigkeit schützt. Dies würde durch eine Wiedereinführung der Arbeitslosenhilfe gelingen, die früher bis zu 58 Prozent des letzten Nettogehalts betrug.“