Verbraucherzentralen warnen vor Mogelpackungen, steigenden Lebensmittel- und Energiekosten

Verbraucherzentralen warnen vor Mogelpackungen, steigenden Lebensmittel- und Energiekosten
Quelle: KI-generiert

Verbraucher aufgepasst: Aktuelle Warnungen und Entwicklungen

Die Verbraucherzentralen schlagen Alarm: versteckte Preiserhöhungen durch Mogelpackungen, unseriöse Online-Shops und Phishing-Versuche sind weiterhin eine Bedrohung. Ein Supermarkt in Österreich kennzeichnet nun Mogelpackungen direkt im Regal, ein Schritt, der hoffentlich Schule macht.

Lebensmittelpreise: Hoffnungsschimmer und bittere Realität

Es gibt Anzeichen für eine Entspannung bei den Lebensmittelpreisen, so sind beispielsweise die Butterpreise gesunken. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen die Preise weiterhin steigen, wie beispielsweise bei Schokolade. Verbraucher sollten die Augen offenhalten und Kilopreise vergleichen, um nicht in die Kostenfalle zu tappen. Die Verbraucherzentrale fordert eine EU-weite Kennzeichnung von Mogelpackungen, um versteckte Preiserhöhungen aufzudecken.

Energieverträge: Anbieterkündigungen und steigende Kosten

Auf dem Energiemarkt herrscht weiterhin Unsicherheit. Einige Energieanbieter kündigen ihren Kunden, da sie die gestiegenen Großhandelspreise nicht mehr halten können. Hauseigentümer sollten sich vor hohen Kosten beim Ausbau oder der Stilllegung von Gasanschlüssen hüten. Es ist ratsam, Angebote genau zu prüfen und sich von der Verbraucherzentrale beraten zu lassen.

Bahn-Chaos nach Wintersturm: Reisende fordern Konsequenzen

Der Wintersturm „Elli“ hat für massive Beeinträchtigungen im Bahnverkehr gesorgt. Reisende saßen tagelang fest. Die Bahn entschuldigte sich für das Chaos, während Politiker eine Aufarbeitung des Desasters fordern. Betroffene Reisende haben Anspruch auf Entschädigung.

Fluggastrechte: Was Reisende wissen müssen

Trotz der Debatte um eine Reform der EU-Fluggastrechte gelten weiterhin die alten Regeln. Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden haben Reisende Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, außergewöhnliche Umstände liegen vor. Ein aktuelles Urteil des EuGH stärkt die Rechte von Verbrauchern, die über Online-Portale gebucht haben: Bei Flugausfall muss die Airline auch die Provision erstatten.

Bildquelle: KI-generiert – Dieser Beitrag wurde erstellt von Verbraucherzentrale