Verbraucherzentrale kürt Milka Alpenmilch zur „Mogelpackung des Jahres“
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Milka Alpenmilch Schokolade zur „Mogelpackung des Jahres 2025“ erklärt. Verbraucher hatten bis zum 20. Januar die Möglichkeit, online abzustimmen und aus einer Liste von Produkten mit versteckten Preiserhöhungen ihren Favoriten zu wählen. Bei der Milka Alpenmilch wurde die Füllmenge reduziert, während der Preis gleich blieb oder sogar stieg. Diese Praxis, bei der weniger Inhalt zum gleichen Preis verkauft wird, wird als „Shrinkflation“ bezeichnet und ist eine beliebte Methode von Herstellern, um Preiserhöhungen zu verschleiern. Neben Milka standen auch eine Backmischung von Dr. Oetker, ein Müsli von Kölln, ein Nudel-Fertiggericht von Knorr und Kaffeesticks von Jacobs zur Wahl.
Verbraucherschützer klagen Diskonter Hofer wegen irreführender Rabattaktionen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat den Lebensmittelhändler Hofer wegen fehlerhafter Umsetzung des Preisauszeichnungsgesetzes und Irreführung der Kunden geklagt. Konkret wird beanstandet, dass die Rabattberechnung sich nicht am niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bemisst und dieser auch nicht angegeben wird. Laut VKI liegt teils überhaupt keine Preisersparnis vor. Hofer weist die Vorwürfe zurück. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 7. April angesetzt.
EU-Parlament gegen Aufweichung der Fluggastrechte
Das Europäische Parlament (EP) hat sich gegen Pläne des EU-Ministerrats ausgesprochen, die Fluggastrechte einzuschränken. Das Parlament lehnte die Aufweichung mit großer Mehrheit ab. Demnach sollen Entschädigungen weiterhin ab drei Stunden Verspätung gezahlt werden. Das EP will die Fluggastrechte sogar ausweiten und ein Recht auf kostenloses Handgepäck einführen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, bleiben die alten Regeln bestehen.
Zunahme unerlaubter Telefonwerbung – Bundesnetzagentur fordert Verbraucherschutz
Die Bundesnetzagentur verzeichnet erneut eine Zunahme von Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der schriftlichen Eingaben um sechs Prozent auf 39.842 Fälle. Besonders häufig betrafen die Beschwerden Telefongewinnspiele und Dienstleistungen, aber auch Energieverträge und Bauprodukte. Die Bundesnetzagentur betont, dass Werbeanrufe in Deutschland nur mit vorheriger Zustimmung der Angerufenen erlaubt sind. Im vergangenen Jahr wurden Bußgelder in Höhe von 1,1 Millionen Euro ausgesprochen.
Bahn-Chaos in Norddeutschland nach Wintereinbruch
Nach dem massiven Wintereinbruch mit starkem Frost und Schneeverwehungen kommt es weiterhin zu erheblichen Einschränkungen im Bahnverkehr in Norddeutschland. Zwar ist der Fernverkehr auf wichtigen Relationen wie Hamburg–Bremen-Osnabrück–NRW–Frankfurt wieder angelaufen, jedoch weiterhin mit reduziertem Angebot und möglichen Ausfällen. Im Nahverkehr Schleswig-Holsteins und Niedersachsens sind die Einschränkungen noch größer, und mehrere Strecken können nicht befahren werden. Die Deutsche Bahn bittet Reisende, sich vor Fahrtantritt über die aktuelle Verkehrslage zu informieren.
Bildquelle: KI-generiert – Dieser Beitrag wurde erstellt von Verbraucherzentrale



