Bundestag berät über Umsetzung von EU-Datenvorschriften: Mehr Zugang, mehr Kontrolle?
Am Freitag steht im Bundestag die digitale Zukunft auf der Tagesordnung. Zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung, die den Datenzugang und die Datennutzung in Deutschland regeln sollen, werden erstmals im Plenum beraten. Hinter den technokratisch anmutenden Vorlagen verbirgt sich eine grundlegende Weichenstellung: Wer darf in Zukunft über die wertvolle Ressource Daten verfügen, und wer kontrolliert diesen Zugang?
Konkret geht es um die nationale Umsetzung zweier EU-Verordnungen: des sogenannten Data Act und des Data Governance Act. Der Data Act, der seit September 2025 in weiten Teilen direkt gilt, soll Verbrauchern und Unternehmen einen besseren Zugang zu Daten aus vernetzten Produkten – von der Waschmaschine bis zur Industriemaschine – verschaffen. Das begleitende deutsche Durchführungsgesetz (21/2998) benennt die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Aufsichtsbehörde. Sie erhält weitreichende Befugnisse, von der Bearbeitung von Beschwerden bis zur Verhängung von Zwangsgeldern in Höhe von bis zu 500.000 Euro.
Der zweite Entwurf, das Daten-Governance-Gesetz (21/3544), setzt eine weitere EU-Vorgabe um. Es regelt die vertrauenswürdige Weitergabe von Daten, etwa durch neutrale Vermittlungsdienste oder im Rahmen von datenaltruistischen Projekten. Auch hier übernimmt die Bundesnetzagentur eine Schlüsselrolle, unterstützt vom Statistischen Bundesamt.
Föderaler Streit und bürokratische Monstranz
Die Pläne der Regierung sind jedoch nicht unumstritten. Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme deutliche Kritik geäußert und fordert umfangreiche Änderungen. Im Zentrum des Konflikts steht die geplante Machtfülle der Bundesnetzagentur. Die Länderkammer sieht föderale Prinzipien verletzt, wenn eine Bundesbehörde auch über Datenzugangsersuchen an Landesbehörden entscheiden soll. Sie warnt zudem vor einer „Doppelaufsicht“ im Datenschutz und fordert eine klare Aufgabentrennung zwischen Bundes- und Landesbehörden.
Die Antwort der Bundesregierung fällt größtenteils ablehnend aus. Sie pocht auf Effizienz durch Bündelung und verweist auf EU-rechtliche Spielräume. Dieser föderale Kompetenzstreit wirft ein Schlaglicht auf ein grundsätzliches Problem: Auch vermeintlich fortschrittliche Datenregulierung droht, in der altbekannten bürokratischen Monstranz und im Gerangel um Zuständigkeiten zu ersticken. Die Frage, ob der Bürger oder die kleine Firma am Ende tatsächlich einfacher und gerechter an Daten kommt, bleibt hinter diesen Verwaltungsdebatten oft zurück.
Wer profitiert wirklich vom „fairen“ Datenzugang?
Die Rhetorik der EU-Kommission und der Bundesregierung ist voll von Versprechen eines „fairen“ Datenmarktes, der Innovationen fördert und Verbraucher stärkt. Kritisch betrachtet stellt sich jedoch die Frage, für wen diese Regeln in der Praxis wirklich geschaffen sind. Die komplexen Regelwerke und Compliance-Anforderungen sind vor allem für große Konzerne mit entsprechenden Rechtsabteilungen leicht zu bewältigen. Der Mittelstand und kleinere Unternehmen könnten hingegen überfordert sein.
Zudem schafft die Benennung der Bundesnetzagentur als Super-Aufsichtsbehörde eine enorme Konzentration von Kontrollmacht im Datenbereich. Während dies einerseits für Klarheit sorgen mag, besteht die Gefahr, dass eine einzige Behörde zum Flaschenhals für Entscheidungen wird oder – im schlimmsten Fall – zu nah an den Interessen der großen, etablierten Marktplayer agiert, die sie eigentlich überwachen soll. Die Geschichte lehrt, dass Regulierungsbehörden nicht selten von der Industrie kooptiert werden, die sie regulieren sollen.
Hohe Kosten, unklarer Nutzen
Die finanziellen Aufwände für die Umsetzung sind beträchtlich. Für die Bundesnetzagentur und das Statistische Bundesamt entstehen laut Regierungsangaben jährliche Mehrkosten in Millionenhöhe, hinzu kommen einmalige Umstellungskosten von rund 14,6 Millionen Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Verwaltung wird auf acht Millionen Euro geschätzt.
Diese gewaltigen Summen, die letztlich aus Steuermitteln finanziert werden, stehen in einem fragwürdigen Verhältnis zum bislang konkret benennbaren Nutzen für die breite Bevölkerung. Statt in soziale Infrastruktur, Schulen oder den bezahlbaren Wohnungsbau zu investieren, fließen erhebliche Ressourcen in die Administration eines neuen, hochkomplexen Datenregimes. Ob dieses den versprochenen sozialen und wirtschaftlichen Mehrwert bringt oder primär die Position großer Tech-Firmen und den bürokratischen Apparat festigt, muss stark bezweifelt werden.
Die Debatte im Bundestag wird zeigen, ob die Abgeordneten diese grundlegenden Fragen kritisch adressieren oder sich in der Detaildiskussion über Verfahrensvorschriften und Zuständigkeiten verlieren. Der Geist der Gesetze – mehr Datenmacht für die Vielen statt für die Wenigen – droht im bürokratischen Kleinklein unterzugehen.
(Bild: Pixabay)
Quelle: Bundestag – Aktuelles



