Bundesregierung plant Umgestaltung der Grundsicherung – Verschärfungen und Sonderregeln für Geflüchtete
Die Bundesregierung hat weitreichende Pläne für die soziale Mindestsicherung vorgelegt. Kern der Vorhaben ist die Abkehr vom „Bürgergeld“ hin zu einem „Grundsicherungsgeld“ mit verschärften Mitwirkungspflichten und Sanktionen für Leistungsbeziehende. Parallel soll für einen Teil der Geflüchteten aus der Ukraine der Zugang zu diesen Leistungen wieder stark eingeschränkt werden. Die Entwürfe und dazu eingereichte Anträge der Oppositionsfraktionen stehen am Donnerstag zur ersten Beratung im Bundestag an.
„Grundsicherungsgeld“: Mehr Druck, weniger Spielraum
Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung des „Grundsicherungsgeldes“ (21/3541) unternimmt die Regierung den Versuch, das Verhältnis von „Fördern und Fordern“ neu zu justieren – mit einem deutlichen Schwerpunkt auf Letzterem. Die Begründung der Regierung, es brauche „klare, durchsetzbare Regeln“, liest sich wie eine Blaupause für eine restriktivere Sozialpolitik.
Konkret bedeutet dies: Der Vorrang der Vermittlung in (möglichst jede) Arbeit wird gesetzlich gestärkt, die Zumutbarkeitsregeln werden ausgeweitet. Alleinstehende sollen zur Vollzeitarbeit verpflichtet werden können. Die Schutzfrist für Eltern nach der Geburt eines Kindes wird von drei auf ein Jahr verkürzt. Die geplante Streichung der Karenzzeit beim Schonvermögen und die pauschale Begrenzung der übernahmefähigen Wohnkosten drohen, Menschen in prekären Lebenssituationen zusätzlich unter Druck zu setzen und im schlimmsten Fall in die Obdachlosigkeit zu treiben.
Besonders brisant sind die geplanten Sanktionsverschärfungen. Künftig sollen bei Pflichtverletzungen wie dem Abbruch einer Maßnahme Kürzungen des Regelbedarfs um 30 Prozent für drei Monate möglich sein. Bei wiederholtem Fernbleiben von Terminen sieht der Entwurf ein gestuftes Verfahren vor, an dessen Ende der vollständige Leistungsentzug – inklusive der Kosten für die Unterkunft – stehen kann. Kritiker warnen, dass solche Maßnahmen existenzielle Ängste schüren und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt eher behindern als befördern.
Zweiklassen-System für Geflüchtete aus der Ukraine
In einem separaten Gesetzentwurf (21/3539) plant die Regierung eine deutliche Verschlechterung der Leistungen für einen Teil der ukrainischen Geflüchteten. Personen, die nach dem 1. April 2025 einreisen, sollen künftig nicht mehr dem Bürgergeld-, sondern dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) unterfallen. Dies bedeutet geringere Geldleistungen, eingeschränkten Zugang zur Gesundheitsversorgung und den Ausschluss von integrationsfördernden Maßnahmen der Jobcenter.
Die Regierung begründet diesen Schritt mit der Notwendigkeit, die „Integration in Arbeit und in die Aufnahmegesellschaft einzufordern“. Tatsächlich schafft sie damit ein Zwei-Klassen-System unter Schutzsuchenden und ignoriert Erfahrungen aus der Vergangenheit, die zeigen, dass Integration unter den Bedingungen des SGB II deutlich schneller und erfolgreicher verläuft als unter dem restriktiven AsylbLG.
Opposition reagiert gespalten: Von „Bürgerarbeit“ bis zur Abschaffung von Sanktionen
Die oppositionellen Fraktionen positionieren sich in ihren Anträgen in entgegengesetzte Richtungen. Die AfD fordert in ihrem Antrag (21/3605) eine noch schärfere „aktivierende Grundsicherung“. Ihr Modell sieht eine Kopplung der Leistungen an eine „Bürgerarbeit“ von 15 Wochenstunden vor, die Einführung einer Bezahlkarte als Sanktionsinstrument und eine zeitliche Begrenzung des Leistungsbezugs für Ausländer auf maximal fünf Jahre im Leben. Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Betreuungspflichten sollen komplett in die oft noch schlechter ausgestattete Sozialhilfe (SGB XII) abgeschoben werden.
Die Fraktion Die Linke übt fundamentale Kritik an den Regierungsplänen. In einem Antrag (21/3604) fordert sie einen Stopp der Sanktionen und eine Stärkung der qualifizierten Arbeitsvermittlung. Sie warnt vor den psychischen Folgen und der bürokratischen Monster, die die Pläne schüfen. In einem zweiten Antrag (21/3571) verlangt sie nicht nur die Rücknahme der geplanten Leistungskürzungen für ukrainische Geflüchtete, sondern die vollständige Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und die Integration aller Schutzsuchenden in das reguläre Sozialsystem.
Die Grünen kritisieren in ihrem Antrag (21/3606) die Stigmatisierung von Leistungsbeziehenden und die geplante Einschränkung von Weiterbildungsmöglichkeiten. Sie fordern eine am Einzelfall orientierte, vertrauensbasierte Vermittlung, den Erhalt der „Karenzzeit Wohnen“ und einen Sanktionsausschluss für Haushalte mit Minderjährigen.
Ein sozialpolitischer Richtungsstreit
Die Debatte um die Grundsicherung offenbart einen grundlegenden Konflikt über die Zukunft des Sozialstaates. Steht im Zentrum die möglichst schnelle und kostengünstige Reduzierung von Leistungsbezugszahlen – notfalls mit härteren Sanktionen und der Ausgrenzung bestimmter Gruppen? Oder geht es um die Schaffung verlässlicher, existenzsichernder Rahmenbedingungen, die es Menschen ermöglichen, aus eigener Kraft und mit angemessener Unterstützung dauerhaft am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben?
Die Regierungsentwürfe tendieren klar zur ersten Variante. Sie setzen auf Druck und setzen damit eine Logik fort, die soziale Sicherung primär als Kostenfaktor und Leistungsbeziehende als potenzielle Drückeberger begreift. Die Frage, ob mit mehr Strenge und weniger Unterstützung tatsächlich nachhaltige Integration gelingt oder ob dadurch soziale Probleme lediglich verschärft und verschoben werden, bleibt von der Bundesregierung unbeantwortet. Die geplante Ungleichbehandlung von Geflüchteten wirft zudem ein bezeichnendes Licht auf die Prioritäten einer Politik, die Solidarität selektiv gewährt.
(Bild: Pixabay)
Quelle: Bundestag – Aktuelles



