Ratingen / Langenfeld – Die Polizei im Kreis Mettmann registrierte in den vergangenen Tagen mehrere Fälle von Verkehrsunfallflucht. Die Beamten appellieren an die Bevölkerung, wachsam zu sein und Hinweise zu geben.
Vorwürfe der unerlaubten Entfernung vom Unfallort
Konkret wird in folgenden Fällen ermittelt: Ein parkendes Fahrzeug wurde in Ratingen an der Seite beschädigt, der Verursacher entfernte sich, ohne sich um den Schaden zu kümmern. In Langenfeld kam es zu einer Kollision zwischen zwei Autos an einer Kreuzung. Ein Beteiligter fuhr nach dem Zusammenstoß weiter, ohne seine Personalien auszutauschen. Weitere Details zu den genauen Unfallzeitpunkten und Fahrzeugbeschreibungen werden derzeit von den Ermittlern der Polizei Mettmann zusammengestellt.
Kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat
Die Polizei betont, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keineswegs um eine Lappalie handelt. „Eine Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat!“, so ein Polizeisprecher. Wer sich nach einem Unfall unerlaubt vom Ort des Geschehens entfernt, macht sich strafbar und riskiert neben strafrechtlichen Konsequenzen auch den Verlust seines Versicherungsschutzes.
Was tun als Zeuge oder Geschädigter?
Die Kriminalpolizei bittet um Mithilfe:
- Zeugen: Wer etwas beobachtet hat, sollte sich umgehend bei der Polizei melden. Auch scheinbar unbedeutende Details können für die Ermittlungen wichtig sein.
- Geschädigte: Sollten Sie feststellen, dass Ihr Fahrzeug an- oder abgeparkt beschädigt wurde, müssen Sie dies unverzüglich bei der Polizei anzeigen.
- Allgemein: Sichern Sie mögliche Beweise wie Lackspuren an Ihrem Fahrzeug und prüfen Sie, ob es in der Nähe Überwachungskameras gibt.
Hinweise nehmen die Polizeiwachen in Ratingen und Langenfeld sowie die zentrale Rufnummer der Polizei Mettmann entgegen. Die Ermittlungen zu den aktuellen Fällen dauern an.
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Quelle: Polizei Mettmann



