Einleitung
Der Oberste Gerichtshof Indiens wies am 2. Januar 2026 eine Reihe von Klagen gegen das umstrittene Wahlkommissionsgesetz zurück. Das Gesetz, das im Dezember 2023 vom Parlament verabschiedet wurde, entzieht dem Obersten Gericht das alleinige Ernennungsrecht für Wahlkommissare und überträgt es einem Gremium unter Vorsitz des Premierministers.
Hauptteil: Urteil und Reaktionen
Die Verfassungsbank unter Vorsitz von Chief Justice D.Y. Chandrachud entschied mit 4:1 Richterstimmen, dass das „Chief Election Commissioner and other Election Commissioners (Appointment, Conditions of Service and Term of Office) Act, 2023“ verfassungsgemäß sei. Die einzige abweichende Meinung kam von Richter Sanjiv Khanna, der Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Kommission äußerte.
Das Gesetz ersetzt das bisherige, vom Gerichtshof im März 2023 vorgeschriebene Modell. Damals hatte ein Richtergremium unter Vorsitz von Justice K.M. Joseph verfügt, dass die drei Wahlkommissare durch ein Gremium aus Premierminister, Oppositionsführer im Unterhaus und dem Obersten Richter ernannt werden müssen. Das neue Gesetz sieht stattdessen ein Gremium aus dem Premierminister, einem vom Kabinett ernannten Minister und dem Oppositionsführer im Unterhaus (oder dem größten Oppositionsblock, falls kein offizieller Oppositionsführer existiert) vor.
Die Klagen waren unter anderem von der Kongresspartei-Abgeordneten Jaya Thakur, der NGO ‚Association for Democratic Reforms‘ (ADR) und dem Anwalt Gopal Singh eingereicht worden. Sie argumentierten, das Gesetz untergrabe die Unabhängigkeit der Wahlkommission. Der Generalstaatsanwalt der Union, Tushar Mehta, verteidigte die Regierung und erklärte, das Parlament habe die souveräne Befugnis, solche Gesetze zu erlassen.
Hintergrund: Eine lange Kontroverse
Die Debatte um die Unabhängigkeit der Wahlkommission schwelt seit Jahren. Kritiker, darunter ehemalige Wahlkommissare wie S.Y. Quraishi und T.S. Krishnamurthy, verweisen auf eine Reihe von Entscheidungen der Kommission unter der Leitung von Rajiv Kumar, die als regierungsfreundlich gewertet wurden. Dazu zählten die zeitliche Abfolge der Wahlen 2024 und die Behandlung von Beschwerden über Wahlverstöße gegen führende BJP-Politiker.
Der Auslöser für das Gerichtsverfahren von 2023 war die überraschende Ernennung von Arun Goel zum Wahlkommissar im November 2022. Seine Ernennung erfolgte innerhalb von 24 Stunden nach seinem vorzeitigen Ruhestand aus dem Staatsdienst und wurde vom Obersten Gerichtshof damals als „beispiellos“ kritisiert. Das nun bestätigte Gesetz legalisiert im Wesentlichen das Ernennungsverfahren, wie es vor dem Richterspruch von 2023 praktiziert wurde.
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