Ein Moskauer Gericht hat die investigative Journalistin Jelena Milaschina am 30. Dezember 2025 in einem umstrittenen Verfahren zu acht Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt. Das Urteil wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Basmanny-Bezirksgericht gefällt, die Anklage lautete auf „Verbreitung von Falschinformationen über die Streitkräfte der Russischen Föderation“.
Chronologie des Verfahrens
Die Verhandlung gegen Milaschina, eine preisgekrönte Reporterin der unabhängigen Zeitung „Nowaja gaseta“, begann am 12. November 2025. Die Staatsanwaltschaft bezog sich in ihrer Anklageschrift konkret auf einen Artikel Milaschinas vom 15. März 2024, in dem sie über mutmaßliche Kriegsverbrechen russischer Einheiten in der ukrainischen Stadt Butscha berichtete. Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Irina Akkuratova lehnte alle 17 Beweisanträge der Verteidigung ab, darunter die Vorladung von Augenzeugen und die Einholung offizieller UN-Dokumente. Die Hauptverhandlung dauerte nur sechs Sitzungstage.
Reaktionen und Hintergrund
Milaschinas Anwalt, Dmitri Zachvatov, kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung Berufung beim Moskauer Stadtgericht an. In einer schriftlichen Erklärung, die ihr Verteidiger verlas, bezeichnete Milaschina, 48, das Urteil als „politisch motiviert“ und als „Rache für die Arbeit an der Wahrheit“. Das russische Justizministerium listet „Nowaja gaseta“ seit Mai 2023 als „unerwünschte Organisation“. Die rechtliche Grundlage für die Verurteilung bildet Artikel 207.3 des Strafgesetzbuches, der die „öffentliche Verbreitung von wissentlich falschen Informationen über den Einsatz der Streitkräfte“ unter Strafe stellt. Dieses Gesetz wurde am 4. März 2022, neun Tage nach Beginn der militärischen Spezialoperation, in Kraft gesetzt. Seitdem wurden nach Angaben der Menschenrechtsgruppe OVD-Info über 350 Personen nach diesem Artikel strafrechtlich verfolgt, darunter mindestens 28 Journalisten.
Internationale Resonanz
Das Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ) mit Sitz in New York verurteilte das Urteil am 31. Dezember 2025 als „schweren Angriff auf die verbliebene Pressefreiheit in Russland“. Der Sprecher des russischen Außenministeriums, Alexej Zaitsev, wies die internationale Kritik am 2. Januar 2026 zurück und erklärte, das Urteil sei „eine rein rechtliche Angelegenheit“ und folge „buchstabengetreu der russischen Gesetzgebung“. Milaschina, Trägerin des Internationalen Preis für Mut im Journalismus, bleibt bis zum Berufungsverfahren in Untersuchungshaft im Gefängnis Lefortovo.
Bildquelle: Pixabay



