In den vergangenen Tagen häufen sich im Kreis Mettmann die Fälle von Verkehrsunfallfluchten. Die Polizei berichtet insbesondere aus den Städten Haan, Hilden und Langenfeld über entsprechende Vorkommnisse, bei denen Verursacher nach einem Zusammenstoß unerlaubt den Unfallort verlassen haben.
Kein Kavaliersdelikt, sondern Straftat
Die Polizei Mettmann betont, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht nicht um eine Lappalie handelt. „Eine Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat“, so ein Sprecher der Behörde. Wer nach einem Unfall einfach weiterfährt, macht sich gemäß § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) strafbar. Dies gilt unabhängig von der Höhe des entstandenen Schadens.
Appell an die Bevölkerung
Die Ermittler appellieren an die Zivilcourage und Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger:
- Melden Sie beobachtete Verkehrsunfallfluchten umgehend unter der Notrufnummer 110.
- Merken Sie sich möglichst Fahrzeugmerkmal wie Marke, Typ, Farbe und – soweit erkennbar – das Kennzeichen.
- Versuchen Sie, eine Richtung zu notieren, in die der Fahrer geflüchtet ist.
- Sind Sie selbst in einen Unfall verwickelt, bleiben Sie unbedingt an der Unfallstelle, sichern diese ab und stellen sich der Verantwortung.
Folgen für Flüchtige
Die Konsequenzen für Fahrerflüchtige sind erheblich. Neben strafrechtlicher Verfolgung drohen ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg und der Verlust des Versicherungsschutzes. Die Polizei weist darauf hin, dass durch moderne Überwachungstechnik und Zeugenaussagen die Aufklärungsquote solcher Delikte hoch ist. Hinweise zu den aktuellen Fällen nimmt die Polizei Mettmann unter der Telefonnummer der örtlichen Dienststellen oder jeder anderen Polizeidienststelle entgegen.
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Quelle: Polizei Mettmann



