Die Polizei Mettmann sucht nach Zeugen für mehrere Verkehrsunfallfluchten, die sich in den vergangenen Tagen im Kreisgebiet ereignet haben. Die Beamten betonen, dass das Verlassen des Unfallortes kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat darstellt.
Die gemeldeten Vorfälle
In Velbert und Heiligenhaus wurden folgende Fälle registriert:
- Velbert: Ein bislang unbekannter Fahrzeugführer beschädigte am [Datum einfügen, falls aus Quelle bekannt] ein parkendes Auto in der [Straßenname einfügen] und fuhr anschließend unerlaubt weiter.
- Heiligenhaus: Bei einem Zusammenstoß im Bereich [Ort/Kreuzung einfügen] verließ die verantwortliche Person den Unfallort, ohne die erforderlichen Daten auszutauschen.
Die Polizei wertet derzeit vorhandene Spuren und mögliches Bildmaterial aus.
Appell der Polizei an die Bevölkerung
Die Polizei Mettmann (P. TÜR: Polizeiliche Tätigkeit im Bereich Unfallflucht) ruft Zeugen der Vorfälle oder Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, dringend auf, sich zu melden. Auch wer selbst Opfer einer solchen Flucht geworden ist, sollte dies umgehend anzeigen.
„Jeder Hinweis kann wichtig sein, um die Verantwortlichen ausfindig zu machen und die Schäden zu regulieren“, so ein Polizeisprecher. Unfallflucht stellt eine Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) dar und kann mit einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot geahndet werden.
So können Sie helfen
Hinweise zu den aktuellen Fällen nimmt die Polizei Mettmann unter der Telefonnummer 02104 / 982-0 entgegen. Auch über die Online-Wache der Polizei Nordrhein-Westfalen können Informationen übermittelt werden.
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Quelle: Polizei Mettmann



