
Derzeit läuft vor dem Verfassungsgerichtshof NRW das Verfahren gegen die 2016 eingeführte Sperrklausel. Geklagt haben neben fünf anderen Parteien auch DIE LINKE, die Freien Wähler und die PIRATEN. Die Entscheidung wird für den 21.11.2017 erwartet.
Um die Notwendigkeit der Sperrklausel zu begründen, muss das Land nachweisen, dass der Wegfall zu einer Funktionsstörung der Kreistage bzw. Räte geführt hat. Der seinerzeitige Landrat des Rhein-Sieg-Kreis Frithjof Kühn behauptete im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens gegenüber dem Kölner-Stadt-Anzeiger:
„Die Sitzungen der Gremien würden dadurch länger dauern, Entscheidungsprozesse verzögert und die Arbeitskraft der Kommunalverwaltungen durch Anfragen, Anträge und Wortbeiträge von Abgeordneten der kleinen Parteien „in erheblichem Ausmaß“ gebunden, obwohl diese „keinerlei Entscheidungsrelevanz haben“.