
Hat das Kreisjugendamt ins Ausland verbrachte Kinder widerrechtlich von der Schule ferngehalten? Und falls ja, ergeben sich daraus möglicherweise Schadensersatzanprüche der Betroffenen?
Dies möchten die Gruppe FUW-Piraten und die Fraktion DIE LINKE im Kreistag prüfen lassen. Hintergrund ist die Auffassung des Kreisjugendamts, wonach die Schulpflicht nicht zum Tragen komme, wenn Kinder ins Ausland verbracht werden.
Dazu Frank Kemper, Kreistagsabgeordneter von DIE LINKE: „Die Rechtsauffassung des Kreisjugendamts ist hanebüchen. Der Fond Heimerziehung in der DDR zahlt heute Schadensersatz für Menschen, denen als Kinder in Heimen der DDR die Schulbildung verweigert wurde. Selbstverständlich kann die Schulpflicht nicht einfach ausgehebelt werden, indem Kinder ins Ausland verbracht werden. Denkt eigentlich jemand von der Verantwortlichen darüber nach, was es für die Entwicklung von Kindern bedeutet, wenn sie von der Schulpflicht ausgeschlossen werden? Sollten sich unsere Sorgen bestätigen, so werden wir über Personalien zu sprechen haben.“