Gaststätten droht Erlöschen der Betriebserlaubnis, LINKE.Rhein-Sieg fordert Kommunen zum Handeln auf

Im Gaststättengesetz unter § 8 „Erlöschen der Erlaubnis“ heißt es:
„Die Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Die Fristen können verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.“

Viele Gaststätten haben seit dem 16.3.2020 durchgängig geschlossen. Eine spezielle Verordnung von Land oder Bund im Umgang damit ist nicht bekannt. Damit sind die Betreiber selbst angehalten einen Antrag auf Verlängerung der Frist zu stellen, zuständig für die Erteilung ist unser Ansicht nach die Kommune. Die Schließung wegen Corona ist ohne Frage ein wichtiger Grund, mit der eine Fristverlängerung rechtfertigt.

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Gemeindewerke Ruppichteroth übernehmen Stromnetz

RWE Station im Derenbachtal
RWE Station im Derenbachtal

Was lange währt, wird endlich gut: Das Landgericht Köln hat am 22.12.2015 entschieden, keine einstweilige Anordnung, gegen die Übernahme des Stromnetzes durch die GWR GmbH (Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH), zu erlassen.

Eine lange Vorgeschichte nähert sich damit einem positiven Ende: Schon seit 2009 verfolgte DIE LINKE die Übernahme des Stromnetzes in kommunale Hand. Eine eigens dafür durchgeführte Veranstaltung klärte bereits 2011 über Chancen und Risiken auf.

Seinerzeit stimmte der Rat, noch gegen den Vorschlag der LINKEN. Er ließ sich aber darauf ein, wenigstens ein Sonderkündigungsrecht im Konzessionsvertrag zu verankern.

Die Gemeindewerke Ruppichteroth fanden zwischenzeitlich in der Stawag einen Partner (https://ratsblatt.wordpress.com/2014/10/23/stawag-wird-neuer-partner-der-gemeindewerke-ruppichteroth-gmbh/).

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