
Aus gutem Grund haben sich die, in den neuen Kreistag gewählten Mitglieder von DIE LINKE noch nicht zu einer Fraktion zusammengeschlossen. Denn die Wahlzeit beginnt erst am 01.11.2020, erst dann ist eine Fraktionsgründung rechtssicher möglich. Umso verwunderter war DIE LINKE als sie der Presse entnahm, dass sich schon vor dem 01.11.2020 verschiedene kommunale Fraktionen konstituiert haben wollten.
Die Fraktion DIE LINKE im Kreistag (die, der noch laufenden Wahlzeit) fragte daher bei der Kreisverwaltung nach, ob sie in ihrer Rechtsauffassung richtig liegt. Die Kreisverwaltung folgte der Auffassung von DIE LINKE vollumfänglich.