
Wir begrüßen die Aussagen der GPA hinsichtlich des Verwaltungsmanagements.
In den vergangenen Jahren hat es bereits eine verwaltungsinterne Sparkommission gegeben, die – wie der damalige Landrat Kühn in seiner am 2.12.2012 gehaltenen Rede zum Doppelhaushalt der Jahre 2013 und 2014 ausführte – „in inquisitorischer Manier sämtliche Vorschläge, Maßnahmen- und Personalwünsche der Verwaltung intensiv geprüft und häufig abgelehnt oder zum Teil nur mit Auflagen genehmigt. …durch äußerst restriktive Personalbewirtschaftung (wurde) das Einsparziel im Personaletat von zuletzt 3,5 % nahezu erreicht“. Dadurch seien insbesondere durch Einsparungen im Personalbereich Einsparungen in Höhe von 6,2 Mio. € erzielt worden.
Wären die hier vom damaligen Landrat Aussage richtig und auch nachhaltig gewesen, hätte man ihm zustimmen können. Allein der Vergleich der Entwicklung des Stellenplanes widerlegen jedoch seine Aussagen.
Im Doppelhaushalt 2011/2012 enthielt der Stellenplan des Kreises insgesamt 1.109 Dienstposten, der Doppelhaushalt 2013/2014 erfuhr eine Aufstockung um sogar 51 auf insgesamt 1.160 Stellen. Damit war aber noch nicht Schluss. Im Doppelhaushalt 2015/2016 wurden 22 Stellen neu geschaffen, die Zahl der Stellen somit auf 1.182 aufgestockt.
Die Entwicklung zeigt: Voreiliger Personalabbau führt eben nicht zu nachhaltigen Einsparungen.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die folgende Aussage und Empfehlung der GPA:
„Die effiziente Gestaltung der Aufgabenerledigung ist zwingende Voraussetzung für wirtschaftliches Handeln. Durch steigende Fallzahlen oder zusätzliche Aufgaben wird bei vielen Aufgabenbereichen mehr Personal benötigt.“
Wenn auf der anderen Seite auch Aufgaben wegfallen oder sinkende Fallzahlen zu Personalüberhängen in anderen Aufgabenbereichen führen, so ist das Personal effektiv und sachgerecht dort einzusetzen, wo es erforderlich ist.
Empfehlung
Im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Fachämtem und dem Amt für Zentrale Steuerungsunterstützung bzw. dem Amt für Personal und Zentrale Dienste sollte die Meldung von Personalbedarfen selbstverständlich sein. Eine sachgerechte Stellenausstattung ist für die Arbeit der Fachämter unabdingbar.
Wir erkennen beim Rhein-Sieg-Kreis Optimierungspotenzial bei der Festlegung der Regularien. Ein einheitliches Verfahren für die Meldung von Stellenbedarfen ist die Grundlage für eine transparente und für die Fachämter nachvollziehbare Entscheidung.“
Im von der GPA vorgeschlagenen interfraktionellen Arbeitskreis sollten auch VertreterInnen der ArbeitsnehmerInnen vertreten sein.