Ruppichteroth & Rhein-Sieg-Kreis: Maßnahmen in Sachen Corona

Rathaus Schild Ruppichteroth
Rathaus Schild Ruppichteroth

Was tut die Gemeinde Ruppichteroth, was der Rhein-Sieg-Kreis, um die einschränkenden Maßnahmen rund um die Eindämmung des Coronavirus sozial abzufedern?

Wir haben deshalb den Bürgermeister Mario Loskill gebeten einige Maßnahmen zu ergreifen. Er teilte mit, dass die meisten Vorschläge bereits umgesetzt wurden. Vielen Dank an dieser Stelle an den Bügermeister und die Verwaltung der Gemeinde Ruppichteroth. Hier eine Übersicht der umgesetzten Maßnahmen:

  • Kitagebühren: Die Kitas fallen in die Zuständigkeit des Kreisjugendamtes. Der Jugendhilfeausschuss (JHA) des Kreises wird schnellstmöglich zu der Aussetzung der Elternbeiträge eine dringliche Entscheidung treffen.
  • Für die Sportstätten erhebt die Gemeinde Ruppichteroth aktuell keine Gebühren.
  • Der gemeindliche Krisenstab hat entschieden, dass bei fehlenden Gegenleistungen der Kommune, für die Gebühren erhoben werden, die Gebühren von der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth ausgesetzt werden. Diese Entscheidung wurde bereits auf die Erhebung von Beiträgen ausgeweitet.
  • Im Rahmen der Fürsorgepflichten als Arbeitgeber und Dienstherr hat Bürgermeister Mario Loskill verfügt, dass aktuell wegen dem Corona-Virus keine Hausbesuche von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung stattfinden. Ebenfalls behandelt die Gemeindeverwaltung das Mahnwesen in diesen Krisenzeiten sehr sensibel.
  • Herr Hänscheid hat bereits als Geschäftsführer der GWR GmbH ebenfalls im Rahmen seiner Fürsorgepflichten verfügt, dass wegen dem Corona-Virus die Ablesungen von Wasser- und Stromzählern ausgesetzt werden. Diese Regelung gilt seit diesem Montag (16.03.2020) und wird entsprechend so umgesetzt.
  • Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer der GWR GmbH, Herrn Hänscheid, sind die Wassersperrungen seit diesem Montag (16.03.2020) ebenfalls ausgesetzt.
  • Die Innogy bzw. Westnetz hat der GWR GmbH mitgeteilt, dass von deren Seite ebenso die Stromsperrungen mit sofortiger Wirkung ausgesetzt werden.