Interessant für einzelne Mandatsträger, also solche die keiner Fraktion angehören: Der Bundestagsabgeordnete Dr. Alexander S. Neu hat bei den wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestags prüfen lassen, inwieweit kommunale Mandatsträger das Petionsrecht in Anspruch nehmen können.
Der Wortlaut der Anfrage:
Anfrage WD GG17
Die Antwort der wissenschaftlichen Dienste ist hier zu finden: