
Aus gutem Grund haben sich die, in den neuen Kreistag gewählten Mitglieder von DIE LINKE noch nicht zu einer Fraktion zusammengeschlossen. Denn die Wahlzeit beginnt erst am 01.11.2020, erst dann ist eine Fraktionsgründung rechtssicher möglich. Umso verwunderter war DIE LINKE als sie der Presse entnahm, dass sich schon vor dem 01.11.2020 verschiedene kommunale Fraktionen konstituiert haben wollten.
Die Fraktion DIE LINKE im Kreistag (die, der noch laufenden Wahlzeit) fragte daher bei der Kreisverwaltung nach, ob sie in ihrer Rechtsauffassung richtig liegt. Die Kreisverwaltung folgte der Auffassung von DIE LINKE vollumfänglich.
Das bedeutet, die schon vorab gegründeten Fraktionen müssen ab dem 01.11.2020 entweder erneut gegründet werden, oder die entsprechenden Beschlüsse müssen nach dem 31.10.2020 nochmals bestätigt werden.
Frank Kemper, Kreistagsabgeordneter von DIE LINKE im Rhein-Sieg-Kreis dazu: „Wir haben mit unserer Anfrage einen Fehlstart des Kreistages verhindert. Denn Verteilung der Sitze und der Vorsitzenden der Ausschüsse erfolgt laut KrO NRW auf Vorschlag der Fraktionen. Wären einige der Fraktionen nicht rechtskonform zustande gekommen, so hätten sie keine Berücksichtigung gefunden. Das wäre zum einen undemokratisch, zum anderen aber wären die Entscheidungen der Ausschüsse mit einer hohen Rechtsunsicherheit behaftet.
Wir fragen uns allerdings, warum wir den anderen (zukünftigen) Fraktionen erst erklären müssen, wie sie ihre Rechte im Kreistag in Anspruch nehmen können, kennen diese die Grundlagen ihrer Arbeit nicht?“