Insgesamt 13 Direktkandidatinnen und Direktkandidaten für die beiden Wahlkreise im Rhein-Sieg-Kreis

Rhein-Sieg-Kreis (ar) – Der Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 97 und 98 hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2017 alle eingereichten Wahlvorschläge für die Bundestagswahl am 24. September 2017 zugelassen.

Kreiswahlleiter Sebastian Schuster appelliert an die Wählerinnen und Wähler, ihr Wahlrecht auch als solches zu verstehen und vor allen Dingen zu nutzen: „Das Wahlrecht ist ein entscheidender und unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!“

Im Wahlkreis Rhein-Sieg-Kreis I mit den Kommunen Eitorf, Hennef, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Siegburg, Troisdorf und Windeck stehen sechs und im Wahlkreis Rhein-Sieg-Kreis II mit den Städten und Gemeinden Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim, Rheinbach, Sankt Augustin, Swisttal und Wachtberg insgesamt sieben Direktkandidatinnen und -kandidaten zur Wahl.

Wahlkreis 97 – Rhein-Sieg-Kreis I
(Eitorf, Hennef, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Siegburg, Troisdorf und Windeck)

Winkelmeier-Becker, Elisabeth                   CDU
Hartmann, Sebastian                                  SPD
Anschütz, Elisabeth                                    GRÜNE
Dr. Neu, Alexander Soranto                        DIE LINKE
Lorenz, Ralph                                              FDP
Dr. Fleck, Helmut                                        Volksabstimmung

Wahlkreis 98 – Rhein-Sieg-Kreis II
(Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim, Rheinbach, Sankt Augustin, Swisttal und Wachtberg)

Dr. Röttgen, Norbert                                   CDU
Bähr-Losse, Bettina                                    SPD
Metz, Martin                                               GRÜNE
Droste, Michael                                          DIE LINKE
Westig, Nicole                                            FDP
Berchem, Manfred                                     AfD
Plantiko, Claus                                           Volksabstimmung

Wahlberechtigt sind alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind. Im Rhein-Sieg-Kreis leben rund 476.900 Wahlberechtigte (Stand 02.08.2017).

Bei der Bundestagswahl gilt das Zwei-Stimmen-Wahlrecht: Mit der Erststimme entscheiden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger über die Wahl der Direktkandidatin bzw. des Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis, mit der Zweitstimme über die Unterstützung der von ihnen favorisierten Partei.

Dies ist eine Pressemitteilung des Rhein-Sieg-Kreis von Donnerstag, 3. August 2017.