
Derzeit läuft vor dem Verfassungsgerichtshof NRW das Verfahren gegen die 2016 eingeführte Sperrklausel. Geklagt haben neben fünf anderen Parteien auch DIE LINKE, die Freien Wähler und die PIRATEN. Die Entscheidung wird für den 21.11.2017 erwartet.
Um die Notwendigkeit der Sperrklausel zu begründen, muss das Land nachweisen, dass der Wegfall zu einer Funktionsstörung der Kreistage bzw. Räte geführt hat. Der seinerzeitige Landrat des Rhein-Sieg-Kreis Frithjof Kühn behauptete im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens gegenüber dem Kölner-Stadt-Anzeiger:
„Die Sitzungen der Gremien würden dadurch länger dauern, Entscheidungsprozesse verzögert und die Arbeitskraft der Kommunalverwaltungen durch Anfragen, Anträge und Wortbeiträge von Abgeordneten der kleinen Parteien „in erheblichem Ausmaß“ gebunden, obwohl diese „keinerlei Entscheidungsrelevanz haben“.
Die Aussage des ehemaligen Landrates hatte durchaus Gewicht, war er doch schon sehr früh in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden.
Wie sich aus der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Gruppe FUW-PIRATEN im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises aus dem Jahr 2015 ergibt, ist die Aussage von Kühn in einem wesentlichen Punkt schlicht falsch. So hat sich die Sitzungsdauer im Kreistag und im Kreisausschuss trotz Wegfall der Sperrklausel 1999 immer weiter verkürzt. Während die Kreistagssitzungen von 1989-1994 noch durchschnittlich 140 Minuten dauerten, so ist in der aktuellen Kreistagsperiode eine Sitzungsdauer von nur noch 86 Minuten im Durchschnitt zu verzeichnen. Die durchschnittliche Sitzungsdauer im Kreisausschuss verringerte sich im selben Zeitraum von 100 auf 40 Minuten.
Dazu Rolf Böhmer, Pressesprecher der FUW:
”Die Sperrklausel ist bei Parlamenten sinnvoll und gerechtfertigt. Kommunale Räte sind keine Parlamente, sondern als Beschlussorgane Teile der Verwaltung. Hier machen sie keinen Sinn und sind schlichtweg undemokratisch. Sie wurde auch mit falschen Angaben begründet. Hier versuchen die großen Parteien, ihre Macht auszunutzen, um die kleinen auszusperren. Wir gehen davon aus, dass sich das Verfassungsgericht dem entgegenstellt. Alles andere würde weitere Poltikverdrossenheit und Proteststimmen erzeugen.”
Michael Otter, Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises ergänzt:
“Das gerade der Rhein-Sieg-Kreis als Urheber falscher Angaben auftritt, das beschämt uns. Es zeigt die Arroganz der Macht, wie sie überall dort auftritt, wo eine Partei über Jahrzehnte hinweg die Mehrheit stellt und sie mit allen, auch unsauberen Mitteln verteidigen will.”
Anja Moersch, Mitglied im Kreistag Rhein-Sieg für die PIRATEN moniert:
“Die Sperrklausel wird sowieso gekippt werden. Nach dem Grundgesetz gilt das Prinzip der Wahlgleichheit, jede Stimme muss demnach das gleiche Gewicht haben. Das wäre durch die Sperrklausel nicht gegeben. Bei der letzten Kommunalwahl 2014 wären damit im Rhein-Sieg-Kreis 14.640 (5,53%) der Wählerstimmen weggefallen.”
Anlage: Antwort Anfrage Sperrklausel Rhein-Sieg 20151005094337289