Rolfs Kommunalnewsletter Nr. 5: Anspruch der Kommunen auf eine finanzielle Mindestausstattung

Die Verfassungskommission des Landtages Nordrhein-Westfalen wurde beauftragt, sich mit dem Thema „Stellung der kommunalen Selbstverwaltung“ und den hierzu einschlägigen Regelungen der Landesverfassung zu befassen. In diesem Rahmen wurden auch die kommunalen Spitzenverbände um ihre fachlichen Stellungnahmen gebeten.

Viele Kommunen sind heute weder in der Lage ihre laufenden Ausgaben zu finanzieren, noch in eine Erneuerung der Infrastruktur zu investieren. Daran ändert auch die gute Entwicklung der Steuereinnahmen nichts.  Diese wird mehr als aufgezehrt von den ständig steigenden Aufwendungen in den sozialen Sicherungssystemen und die generelle Kostenentwicklung vieler Aufgabenbereiche. Hinzu kommen die Herausforderungen durch die starke Zuwanderung von Flüchtlingen.

Weiterlesen

Öffentliche Bekanntmachungen künftig im Internet

Michael Otter
Michael Otter

Bisher erfolgten die öffentlichen Bekanntmachungen des Kreises durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln des Kreises am Kreishaus in Siegburg.

In den Printmedien Rhein-Sieg-Anzeiger, Rhein-Sieg-Rundschau, Bonner Rundschau und General-Anzeiger wurde jeweils auf die Aushänge an den Bekanntmachungstafeln durch eine entsprechende Anzeige, die der Kreis in Auftrag gab, hingewiesen.
Diese Form der Bekanntmachungen erreichte somit nur interessierte Besucher des Kreishauses sowie die Käufer und Abonnenten der Tageszeitungen. Mit der fast flächendeckenden Versorgung mit Internetzugängen lässt sich mittlerweile ein erheblich größerer Bevölkerungskreis und damit politisch interessierter Bürgerinnen und Bürger erreichen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat dies zum Anlass genommen, die bisherige „Bekanntmachungsverordnung“, in welcher die Formen der öffentlichen Bekanntmachungen für Kommunen und Kreise vorgeschrieben sind, anzupassen.

Weiterlesen

Rolfs Kommunalnewsletter Nr. 4: Höhere Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder für Rats-/Kreistagsmitglieder und sachkundige Bürger

Rats-/Kreistagsmitglieder sowie die sachkundigen Bürger erhalten Aufwandsentschädigungen sowie Sitzungsgelder nach der „Entschädigungsverordnung“. Diese wird mit Wirkung zum 1.1.2016 geändert. Sowohl die Aufwandsentschädigungen als auch die Sitzungsgelder werden um rund 10% angehoben. Der Entwurf der neuen Verordnung ist als Anlage beigefügt. Entschädigungsverordnung 2016

Rolfs Kommunalnewsletter Nr. 3: Erlass des Innenministers zur Genehmigung von Haushaltssatzungen

  1. Anlass
Bild Geld (c) by Frank Kemper - Die Linke Ruppichteroth
Bild Geld (c) by Frank Kemper – Die Linke Ruppichteroth

Im § 80 Absatz 6 der Gemeindeordnung (GO) heißt es:

– Die von Rat beschlossene Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
– Die Anzeige soll spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres (immer 1.1.) erfolgen.

Das Gesetz bestimmt also, dass die Haushaltssatzung des kommenden Jahres immer bis spätestens zum 30.11. des Vorjahres beschlossen sein soll.

Die Aufsichtsbehörde hat dann 1 Monat Zeit, die Satzung zu prüfen. Meldet sie sich bis zum Ende dieses Monats nicht, so gilt das als Zustimmung der Kommunalaufsicht und die Satzung kann amtlich bekannt gemacht und damit in Kraft gesetzt werden.

Weiterlesen

Rolfs Kommunalnewsletter Nr. 2: Neuregelung der öffentlichen Bekanntmachungen

  1. Anlass

Für alle öffentlichen Bekanntmachungen von Kommunen (in der Hauptsache die Satzungen) gelten die Bestimmungen der Bekanntmachungsverordnung NRW. Danach muss die Kommune in ihrer Hauptsatzung ein Amtsblatt bestimmen (kann auch die Bekanntmachungstafel sein), sowie dazu ergänzend dazu in einer mindestens 1 x wöchentlich erscheinenden Zeitung auf die Bekanntmachung hinweisen.

In den meisten Fällen verlangen die für die Bekanntmachung bzw. diese Hinweisbekanntmachung vorgesehenen Zeitungen entsprechende Gebühren, die den Haushalt belasten.

Die Landesregierung hat im November 2015 die Bekanntmachung modifiziert. Die Regelungen der Bekanntmachungsverordnung gelten gleichermaßen auch für die Kreise.

Weiterlesen

Rolfs Kommunalnewsletter Nr. 1: Nachweisung der Kosten und Erträge für die Unterbringung von Flüchtlingen

  1. Anlass:

In den Kommunen herrscht große Unsicherheit, welche Auswirkungen die für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen/Asylbewerbern erforderlichen Aufwendungen auf die eigenen Haushalte haben werden. Zwar wird derzeit verbreitet, dass die Kommunen mit einer Landes-/Bundeserstattung von 10.000 € im Jahr rechnen könnten, es ist jedoch nicht absehbar, ob

  1. a) dieser Betrag tatsächlich eingehalten wird,
  2. b) damit auch alle tatsächlich entstehenden kommunalen Kosten abgedeckt sind.

Weiterlesen

Neu: Kommunalnewsletter von Rolf Böhmer

Hier erscheint ab sofort, in unregelmäßigen Abständen, der Kommunalnewsletter von Rolf Böhmer. Dieser Newsletter greift kommunale Themen aus NRW auf. Er analysiert die dahinterstehenden Probleme, und liefert Musteranträge für Gemeinde- und Stadträte mit. Rolf Böhmer war 40 Jahre in verschiedenen Bereichen mehrerer Kommunalverwaltungen tätig. Er hat die Ausbildung zum Diplom-Verwaltungswirt absolviert und wurde Beamter des gehobenen … Weiterlesen

Gemeindewerke Ruppichteroth übernehmen Stromnetz

RWE Station im Derenbachtal
RWE Station im Derenbachtal

Was lange währt, wird endlich gut: Das Landgericht Köln hat am 22.12.2015 entschieden, keine einstweilige Anordnung, gegen die Übernahme des Stromnetzes durch die GWR GmbH (Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH), zu erlassen.

Eine lange Vorgeschichte nähert sich damit einem positiven Ende: Schon seit 2009 verfolgte DIE LINKE die Übernahme des Stromnetzes in kommunale Hand. Eine eigens dafür durchgeführte Veranstaltung klärte bereits 2011 über Chancen und Risiken auf.

Seinerzeit stimmte der Rat, noch gegen den Vorschlag der LINKEN. Er ließ sich aber darauf ein, wenigstens ein Sonderkündigungsrecht im Konzessionsvertrag zu verankern.

Die Gemeindewerke Ruppichteroth fanden zwischenzeitlich in der Stawag einen Partner (https://ratsblatt.wordpress.com/2014/10/23/stawag-wird-neuer-partner-der-gemeindewerke-ruppichteroth-gmbh/).

Weiterlesen

Ein Freibrief in Höhe von 730.000,- € ist nicht zu legitimieren

Bild Geld (c) by Frank Kemper - Die Linke Ruppichteroth
Bild Geld (c) by Frank Kemper – Die Linke Ruppichteroth

Mit dem Beschluss über die Verwendung der RWE -Aufsichtsratsgelder von

 Ex -Landrat Frijthof Kühn hat der Kreisausschuss des Rhein-Sieg-Kreis quasi nebenbei zugestimmt, dass es sich bei Beträgen von bis zu 730.000,- € um nicht erhebliche Ausgaben im haushaltsrechtlichen Sinne handele. In der Folge kann der Landrat, bzw. die Kämmerin Ausgaben bis zu diesem Betrag ohne Zustimmung des Kreistags tätigen.
Die Gruppe FUW-PIRATEN und die Fraktion DIE LINKE im Kreistag haben deshalb für die Sitzung des Kreistags am 09.12.2015 beantragt , Wertgrenzen für nicht erhebliche  Ausgaben in die Hauptsatzung aufzunehmen.

Weiterlesen

Klare Regeln setzen

Kreishaus in Siegburg / Sitz des Kreistag des Rhein-Sieg Kreis
Kreishaus in Siegburg, Bild (c) by Die Linke Ruppichteroth

Der Kreisfinanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16. November 2015 einen Schlussstrich unter die leidige Affäre um die Verwendung der RWE-Aufsichtsratsvergütung des ehemaligen Landrates Kühn gezogen. Diese Gelder werden, auf gemeinsamen Vorschlag von CDU, SPD, Grünen und FDP verschiedenen Projekten zur Betreuung von Flüchtlingen verwenden. Die Kreistagsfraktion der Linken sowie die Kreistagsgruppe FUW/Piraten, wurden nicht gefragt, ob sie sich dem Vorschlag anschließen wollten.

Weiterlesen

Ein Brandbrief zum schämen

Die Bürgermeister von Much und Ruppichteroth gehören zu den Unterzeichnern des sogenannten Brandbriefs an Ministerpräsidentin Kraft und an Kanlzerin Merkel.

DIE LINKE in den Berggemeinden findet dies beschämend.

Dazu Frank Kemper, Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Rat der Gemeinde Ruppichteroth: “Ruppichteroth beherbergt bei ca. 10000 Einwohnern ca. 150 Flüchtlinge. Und das in einer Zeit in der wir die größte Fluchtbewegung seit langem erleben. Das sind 1,5 %, gemessen an der Bevölkerung. Zum Vergleich, der viel ärmere Libanon liegt bei 1,1 Millionen Flüchlingen, bei einer Einwohnerzahl von ca. 4,8 Millionen, also mehr als 20%.

Es ist verantwortungslos nun Obergrenzen für das Recht auf Asyl zu verlagen. Was, wenn diese Obergrenzen erreicht sind? Überlassen wir die dann Folgenden einfach ihrem Schicksal? Offensichtlich liegt das Niveau der Menschlichkeit im Libanon mehr als 10 mal so hoch wie das in Ruppichteroth. Herr Loskill, Ihre Unterschrift unter diesen Brief ist beschämend.”

Gero Knuth, Ratsmitglied für DIE LINKE in Much ergänzt: “Auch Bürgermeister Büscher gilt es zu kritisieren. Selbstverständlich ist die Situation belastend. Doch wir erleben gerade eine der größten humanitären Katastrophen der letzten Jahrzehnte. Die Menschen flüchten vor tödlichen Gefahren. Wer hier verlangt, dies zu stoppen, weil die Verwaltung überlastet ist, trägt eine Mitverantwortung an der Entmenschlichung unserer Gesellschaft.”

Ende der Pressemitteilung

Hier der Link zum Brief:

Weiterlesen