
Gerne nutzen Bürgermeister, Landräte und Oberbürgermeister das Instrument der Dringlichkeitsentscheidung. In manchen Fällen auch, ohne das eine wirkliche Dringlichkeit besteht. Für diese Fälle hier ein Musterschreiben von Rolf Böhmer für die Beschwerde bei der Kommunalaufsicht, diese sitzt (in NRW) bei Beschwerden gegen Entscheidungen des Kreises und kreisfreien Städten bei der Bezirksregierung und bei Beschwerden gegen die Entscheidung von kreisangehörigen Gemeinden / Städten bei der Kreisverwaltung. Die rot hervorgehobenen Stellen müssen jeweils angepasst werden. Der Passus, der in der Geschäftsordnung des betroffenen Gremiums dringliche Entscheidungen regelt, sollte entsprechend ersetzt werden.