Rolfs Kommunalnewsletter Nr. 5: Anspruch der Kommunen auf eine finanzielle Mindestausstattung

Die Verfassungskommission des Landtages Nordrhein-Westfalen wurde beauftragt, sich mit dem Thema „Stellung der kommunalen Selbstverwaltung“ und den hierzu einschlägigen Regelungen der Landesverfassung zu befassen. In diesem Rahmen wurden auch die kommunalen Spitzenverbände um ihre fachlichen Stellungnahmen gebeten.

Viele Kommunen sind heute weder in der Lage ihre laufenden Ausgaben zu finanzieren, noch in eine Erneuerung der Infrastruktur zu investieren. Daran ändert auch die gute Entwicklung der Steuereinnahmen nichts.  Diese wird mehr als aufgezehrt von den ständig steigenden Aufwendungen in den sozialen Sicherungssystemen und die generelle Kostenentwicklung vieler Aufgabenbereiche. Hinzu kommen die Herausforderungen durch die starke Zuwanderung von Flüchtlingen.

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Antwort auf Asyl-Brandbrief der 215 NRW-Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

Offener Brief von 215 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Nordrhein-Westfalen Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, wir wenden uns in großer Sorge an Sie. Anlass ist der Brandbrief, in dem Sie sich zu einem angeblich „unkontrollierten Zustrom von Flüchtlingen“ äußern. Sie bewerten die vom Bundestag verabschiedeten Regelungen als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Der Zustrom müsse „spürbar verringert werden“. Sie möchten die vorhandenen Ressourcen für die Unterbringung der Flüchtlinge einsetzen, die sich „erfolgreich auf ihr Grundrecht auf Asyl berufen können“. Doch eine Abwehr von Menschen, die vor Krieg und bitterer Armut nach Deutschland fliehen, läuft auf eine Außerkraftsetzung des Asylrechtes als Grundrecht hinaus.

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