
Bürgermeister und Kämmerer der Gemeinde Ruppichteroth haben den Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2015 an die Gemeindevertreterinnen versandt. Wir, DIE LINKE im Rat der Gemeinde Ruppichteroth, stehen für maximale Transparenz und veröffentlichen den Bericht daher an dieser Stelle auch online. Auch die Ermächtigungsübertragungen von 2015 auf 2016 veröffentlichen wir am Ende dieses Artikels. Aus dem Begleitschreiben: „Sehr geehrte Damen und Herren,
die bisherige Vorschrift des § 112 GO NW über die Erstellung eines Beteiligungsberichtes wurde angepasst und den Vorschriften des Gesamtabschlusses zugeordnet.
Die gesetzlichen Regelungen zur Aufstellung eines Beteiligungsberichtes ergeben sich nunmehr aus § 117 GO NW in Verbindung mit § 52 GemHVO NW.
Auch nach § 117 Abs. 2 GO NW hat die Gemeinde zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohner einen Bericht über die Beteiligungen zu erstellen und jährlich fortzuschreiben.